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SVP-Politiker wegen Diskriminierung verurteilt
Aus Tagesschau vom 13.04.2017.
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Urteil zu «Schlitzer-Inserat» SVP blitzt vor Bundesgericht ab

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat die Verurteilung des ehemaligen SVP-Generalsekretärs Martin Baltisser und seiner damaligen Stellvertreterin Silvia Bär bestätigt.
  • Das Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» sei rassendiskriminierend, urteilten die Lausanner Richter mit drei gegen zwei Stimmen.
  • Die beiden Verantwortlichen wollen das Urteil nicht weiterziehen.
  • SVP-Präsident Albert Rösti ortet ein «politisches Urteil» und sich sich darin bestätigt, dass die Rassismus-Strafnorm die Meinungsäusserungsfreiheit einschränkt.

Sechs Jahre, nachdem das Inserat geschaltet worden war, ist heute das Urteil gefallen: Das Bundesgericht bestätigt die Urteile des Regionalgerichts Bern-Mittelland und des Berner Obergerichtes und spricht die beiden Verantwortlichen der Rassendiskriminierung schuldig.

SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» vom 2011
Legende: Das SVP-Inserat «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» wurde im 2011 veröffentlicht. SRF

Das Inserat «Das sind die Folgen der unkontrollierten Masseneinwanderung: Kosovaren schlitzen Schweizer auf» stelle die Ethnie der Kosovaren als gewalttätig dar und setze sie in ihrer Menschenwürde herab, entschied das Bundesgericht.

Das Obergericht hielt fest, dass mit dem Inserat eine Pauschalisierung vorgenommen werde. Es könne nicht anders verstanden werden, als dass alle Kosovaren Schlitzer seien. Eine ganze Ethnie werde herabgesetzt, und die Behauptung verstosse gegen die Menschenwürde. Das SVP-Kader könne sich deshalb nicht auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen.

Die Vorgeschichte

  • Im August 2011 wurde das Inserat auf den Webseiten der SVP aufgeschaltet und in der «Neuen Zürcher Zeitung» sowie dem «St. Galler Tagblatt» an einem Tag publiziert.
  • Diverse Verlagshäuser hatten die Publikation des Inserates abgelehnt, weil sie es als rassistisch qualifizierten.
  • Der Slogan «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» bezog sich auf einen konkreten Fall, bei dem zwei Kosovaren auf einen Schweizer losgegangen waren.
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Baltisser: «Das Gericht würdigte den Gesamtkontext nicht»
Aus News-Clip vom 13.04.2017.
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Die Verteidiger der beiden SVP-Kader machten vor Gericht geltend, dass mit dem Plakat ein konkreter Fall geschildert werde – nämlich ein Angriff auf einen Schweizer Schwinger in Interlaken.

Ausserdem habe es nur Beanstandungen wegen des deutschsprachigen Inserates gegeben – sowohl die französische als auch die italienische Version seien nicht kritisiert worden, weil es hier keine sprachlichen Zweideutigkeiten gebe.

Zwei der fünf Richter waren denn auch der Meinung, die SVP habe mit ihrem Inserat nur diesen konkreten Einzelfall gemeint. Die Mehrheit von drei Richtern kam aber zum Schluss, dass die SVP ein Klima geschaffen habe, in dem Kosovaren unterstellt werde, sie seien generell gewalttätig und kriminell.

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Baltisser: «Dies ist der abschliessende Entscheid»
Aus News-Clip vom 13.04.2017.
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Der frühere Generalsekretär und seine Stellvertreterin wurden zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Nachdem sie den Schuldspruch zweimal an die höhere Instanz weitergezogen hatten, wollen sie das Urteil jetzt akzeptieren: «Es ist Aufgabe des Bundesgerichtes, Schweizer Recht zu interpretieren. In diesem Sinne ist dies für uns auch der abschliessende Entscheid», sagt Martin Baltisser.

SVP-Präsident Albert Rösti: «Es ist ein politisches Urteil»

SVP-Präsident Albert Rösti: «Es ist ein politisches Urteil»
Parteichef Albert Rösti zeigte sich «sehr enttäuscht» über das Urteil. Dass es politisch motiviert sei, belege der knappe Richterspruch. «Es zeigt sich jetzt, dass die Rassismus-Strafnorm so ausgelegt wird, wie wir es immer befürchtet haben», betont Rösti. So richte sich die Norm ganz klar nicht nur gegen Holocaust- oder Genozid-Leugner, sondern schränke die Meinungsäusserungsfreiheit bei politisch missliebigen Meinungen ein. Ein identisches Plakat werde es nach der Verurteilung natürlich nicht mehr geben, sagt Rösti und ergänzt: «Ich möchte jetzt aber nicht sagen, dass es in Zukunft keine provokativen Plakate mehr gibt. Im Gegenteil.»

Das sagt SRF-Bundesgerichtskorrespondent Sascha Buchbinder:

Man darf das Urteil nicht überbewerten. Wenn es der SVP darum geht, auf Missstände hinzuweisen, wird sie auch nach diesem Urteil Wege finden, um unliebsame Wahrheiten zu verbreiten. Allerdings haben die Richter eine rote Linie gezogen, was Formulierungen angeht, die missverständlich sind und leicht diskriminierend verstanden werden können.

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