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Schweiz Verrechnungssteuer: Wahl zwischen Abzug und Meldung an Behörde

Bei der Verrechnungssteuer sollen Personen in der Schweiz die Wahl haben: Entweder wählen sie den Steuerabzug mit Rückerstattung, oder die Bank meldet den Ertrag der Steuerverwaltung – ein freiwilliger Verzicht auf das Bankgeheimnis. Das Ziel des Bundesrates: Das Stopfen von Steuerschlupflöchern.

5 Milliarden Franken nimmt der Bund jedes Jahr über die Verrechnungssteuer ein. Sie ist damit eine wichtige Einnahmequelle. Erhoben wird sie auf Zinsen, Beteiligungserträgen, Lotteriegewinnen und bestimmten Versicherungsleistungen.

Das funktioniert heute über das so genannte Schuldnerprinzip: Der Schuldner – beispielsweise die Gesellschaft, die Obligationen ausgibt – überweist dem Begünstigten den um den Steuerbetrag gekürzten Zinsertrag. Den Steuerabzug von 35 Prozent überweist er der Steuerverwaltung.

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Neues Verrechnungssteuer-System - Verzicht auf Bankgeheimnis?
aus Echo der Zeit vom 17.12.2014. Bild: Symbolbild Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 6 Sekunden.

Die bezahlte Verrechnungssteuer wird dem Begünstigten nur dann zurückerstattet, wenn die entsprechenden Erträge in der Steuererklärung deklariert werden. Damit wird die Besteuerung inländischer Erträge gesichert.

Doch dieses System hat Nachteile. So weichen etwa Schweizer Konzerne der Steuer häufig aus – indem sie ihre Finanzierungen über ausländische Gesellschaften abwickeln. Dadurch findet die Wertschöpfung im Ausland statt. Ausserdem vermag die Verrechnungssteuer die Deklaration von ausländischen Erträgen nicht zu sichern.

Mit automatischem Informationsaustausch

Der Bundesrat will das System nun ändern. Statt des Schuldnerprinzips soll künftig das so genannte Zahlstellenprinzip gelten.

Das heisst: Der Schuldner überweist der Bank den gesamten Betrag. Die Bank entscheidet dann, ob eine Verrechnungssteuer zu erheben ist, kürzt allenfalls den Betrag an den Begünstigten und überweist die Steuer der Steuerverwaltung.

Würde dieses System sofort eingeführt, ergäbe sich jedoch ein neues Schlupfloch. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz könnten die Steuer vermeiden, indem sie ihre Vermögenswerte zu einer ausländischen Bank verlegen.

Dieses Schlupfloch funktioniert allerdings nur, solange der geplante automatische Informationsaustausch nicht eingeführt ist. Die Reform soll deshalb erst in Kraft gesetzt werden, wenn der automatische Informationsaustausch mit wichtigen Finanzplätzen etabliert ist. Dieser hätte zur Folge, dass ausländische Banken der Schweizer Steuerverwaltung die Erträge melden.

Im Inland soll es aber keinen solchen Automatismus geben. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sollen die Bank jedoch anweisen können, anstelle des Steuerabzugs der Steuerverwaltung den Ertrag zu melden. Das heisst: Sie würden damit freiwillig auf einen Teil des Bankgeheimnisses verzichten.

Mindereinnahmen von 200 Millionen

In Kraft treten soll die Reform 2019 – falls es mit dem automatischen Informationsaustausch nach Plan läuft. Die Vorlage dazu präsentiert der Bundesrat voraussichtlich in den nächsten Wochen oder Monaten.

Die Reform würde zu Mindereinnahmen im Umfang von rund 200 Millionen Franken führen, schätzt der Bundesrat. Allerdings würde die Beseitigung der Hindernisse im Kapitalmarkt mittelfristig Arbeitsplätze schaffen und zur Wertschöpfung beitragen. Dies führe zu Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer und der Gewinnsteuer. Weitere Mehreinnahmen ergäben sich aus der Erfassung bisher unversteuerter Vermögenswerte von inländischen Personen.

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