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Schweiz Waadtländer Parlament will Richter strenger kontrollieren

Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau in der Waadt streiten Justiz und Politik über die Verantwortung. Wieso durfte ein verurteilter Mörder seine Strafe im Hausarrest verbüssen? Die parlamentarische Aufsichtskommission verlangt eine vertiefte Untersuchung, das Gericht lässt sich nicht reinreden.

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Waadtländer Parlament ist mit der Untersuchung des Gerichts unzufrieden
aus SRF 4 News aktuell vom 27.11.2013.
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Am Dienstag befasste sich das Waadtländer Parlament mit der Affäre Claude D. Wieso wurde ein gefährlicher Sexualmörder nur mit einer Fussfessel überwacht? Warum konnte er erneut eine Frau töten?

Der Mord an der 19-jährigen Marie führte zum Streit zwischen politischer Aufsicht und Justiz. Die Aufsichtskommisson forderte vom Kantonsgericht eine zweite, vertiefte Administrativuntersuchung. Nach Ansicht der Kommission hatte die Richterin des Straf- und Massnahmenvollzugsgerichts die Gefährlichkeit des Mannes weder berücksichtigt noch erwähnt, obwohl sie Kenntnis des Falls und der Person hatte. Ihr Entscheid führte dazu, dass der mutmassliche

Mörder wieder in den Hausarrest zurückkehren durfte.

Das Gericht aber lehnte dies ab und pochte auf seine Unabhängigkeit. Es bedauerte die «ungerechtfertigten persönlichen Attacken». Weiter kritisierte das Gericht die Kommission scharf und warf ihr vor, die Kompetenzen überschritten zu haben.

Aufgrund dieser komplizierten Ausgangslage berieten die Parlamentarier hin und her, ob der Bericht der Aufsichtskommission zu Kenntnis zu nehmen sei. Zum Schluss hielt der Grüne Jean-Yves Pidoux fest, dass er zwar gerne mutig abstimme. Doch leider wisse er bei dieser Vorlage nicht mehr, was denn so mutig beschlossen werden solle.

Gedenkstätte für das Opfer mit Blumen und Fotos in Lausanne kurz nach der Tat.
Legende: Die ermordete 19-jährige Frau: Wieso durfte der Täter in Fussfesseln seine Strafe verbüssen? Keystone

Parlament kann Gericht nicht zwingen

Nach einer Debatte von zweieinhalb Stunden nahm das Parlament

den Kommissionsbericht schliesslich mit grosser Mehrheit von 77

gegen 34 Stimmen zur Kenntnis. Was dies zur Folge hat, ist unklar. Das Parlament kann das Gericht auch damit nicht zu weiteren Untersuchungen zwingen.

Regierungspräsident Pierre-Yves Maillard zeigte im Prinzip Verständnis für das Gericht. Rechtsbeschlüsse könnten nur vor Bundesgericht, nicht vor dem Parlament angefochten werden, sagte er. Doch wenn die Richter glaubten, sie müssten sich nicht kontrollierten lassen, dann täuschten sie sich.

Denn: Via Wiederwahl oder Abwahl kontrolliere das Parlament die Richter. Und wenn diese Kontrolle heute zuwenig streng funktionere, dann müssten wohl Instrumente entwickelt werden, um die Kontrollmöglichkeiten bei den Wahlen zu stärken, kündigte Maillard an. Der Streit könnte sich damit noch zum veritablen Machtkampf entwickeln.

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