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Schweiz Warnschuss für den Wolf: Bundesrat will den Schutz lockern

Eben erst versenkte das Parlament eine Walliser Extremforderung. Jetzt will es der Bundesrat erlauben, die «Bestände konfliktträchtiger geschützter Arten» zu regulieren. Gemeint ist vor allem der Wolf.

Der Wolf beschäftigt Bundesbern weiter. Noch in der Frühlingssession diskutierte der Ständerat eine Extremvariante zur Regulierung des Wolfsbestandes. Die Motion des abgetretenen Walliser Ständeräts René Imoberdorf (CSP) forderte, den Wolf zur ganzjährig jagdbaren Tierart zu erklären – obwohl er unter Artenschutz steht. Die kleine Kammer versenkte den Vorstoss jedoch klar. Umweltministerin Doris Leuthard schlug barsche Töne an: «Tiere fressen Tiere. Wenn Sie die Natur abschaffen, können Sie das vielleicht verhindern.»

Änderungen im Jagdgesetz

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Legende: Haubentaucher (Keystone)

Der Wolf und weitere geschützte Arten sollen künftig gejagt werden dürfen, wenn von ihnen ein grosser Schaden droht – oder Menschen gefährdet sind. Neu geschützt werden sollen die Moorente, das Rebhuhn und der Haubentaucher. Hingegen soll die Saatkrähe künftig gejagt werden dürfen. Mehrere Schonzeiten sollen kürzer werden, etwa für das Wildschwein.

Trotz bundesrätlicher Schützenhilfe: Aus dem Schneider ist der graue Räuber nicht. Denn nun geht eine Motion eines Ständerats, diesmal aus den Bündner Bergen, in die Teilrevision des Jagdgesetzes ein: «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» heisst sie, eingebracht wurde das Anliegen Stefan Engler (CVP).

Im Gegensatz zu Imoberdorfs Maximalforderung fand sie weitherum Anklang als vernünftige Lösung bei Problemen zwischen Mensch und Wolf; auch weil Englers Forderungen mit der Berner Konvention vereinbar sein sollen.

Bereits 2014/2015 hatte das Parlament den Vorstoss gutgeheissen. Auch Bundesrätin Leuthard nickte ihn ab: «Grossraubtierschutz ist das eine, wir müssen aber auch den Menschen schützen und schauen, dass das Zusammenleben erträglich ist.»

Vorsicht bei der Familienplanung

Wann eben dieses unerträglich wird, erläutert der Bundesrat in seiner heutigen Medienmitteilung:

«In Umsetzung dieser Motion sollen künftig regulierende Eingriffe in Bestände des Wolfes (…) möglich werden, wenn trotz zumutbarer Präventionsmassnahmen das Entstehen eines grossen Schadens oder die konkrete Gefährdung von Menschen drohen.»

Konkreter formuliert es Ständerat Engler in seiner Motion:

«Wo in einer Region künftig Wolfsrudel (…) umherstreifen und trotz zumutzbarem Herdenschutz Schäden an Nutztieren anrichten, die gute Verteilung des Wildbestandes, die öffentliche Sicherheit oder die touristische Nutzung gefährdet sind, müssen Wolfsabschüsse möglich sein.»

Wie auch immer die Teilrevision des Jagdgesetzes nach der Vernehmlassung aussieht: der Wolf steht künftig unter verschärfter Beobachtung, viele Fehltritte verträgt es nicht. Das gilt übrigens auch für den Bär.

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