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Schweiz Weitere flankierende Massnahmen für den Arbeitsmarkt

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der sogenannten Masseneinwanderungs-Initiative hat der Bundesrat weitere Entscheide gefällt. Einerseits sollen Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden, anderseits sollen Arbeitgeber weniger Bürokratie abarbeiten müssen, wenn sie Ausländer einstellen.

Das sind die neusten flankierenden Massnahmen:

  • Bis im Herbst 2016 setzt das Bundesamt für Wirtschaft einen Aktionsplan zur besseren Umsetzung der flankierenden Massnahmen etappenweise um. Das Bundesamt arbeitet dabei mit den Sozialpartnern und Kantonen zusammen.
  • Bei wiederholten Verstössen gegen die Bestimmungen über den Mindestlohn soll ein Normalarbeitsvertrag mit einem zwingenden Mindestlohn erlassen werden. Ein betroffener Arbeitnehmer wird dadurch vor Lohndumping geschützt. Diese Massnahme kann die zuständige tripartite Kommission beantragen. Eine ähnliche Bestimmung hat der Nationalrat diese Woche bereits in das sogenannte Entsendegesetz geschrieben.
  • Das Bundesamt für Wirtschaft von Bundepräsident Johann-Schneider Ammann muss dem Gesamtbundesrat bis Ende April 2016 einen Vorschlag unterbreiten, ob von ausländischen Dienstleistungserbringern künftig eine Zustelladresse in der Schweiz verlangt werden kann. Konkret geht es darum, dass Entscheide nach Anwendung des Entsendegesetzes auch tatsächlich zugestellt werden können.
  • Weiter will der Bundesrat die Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fördern, um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen. Mit der Änderung des Ausländergesetzes will der Bundesrat etwa erreichen, dass eine Sonderabgabe auf dem Lohn von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen abgeschafft wird. Zudem sollen Arbeitgeber kein Bewilligungsverfahren mehr durchlaufen müssen. Schliesslich will der Bundesrat verhindern, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen.

Diese Massnahmen wurden bereits angekündigt oder umgesetzt:

  • Bereits am 18. Dezember 2015 hatte der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit verabschiedet. Darin wurde ein verbesserter Informationsaustausch zwischen beteiligten Behörden in Aussicht gestellt, um gegen Schwarzarbeit anzukämpfen.
  • Am 1. Juli 2015 hatte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des sogenannten Entsendegesetzes verabschiedet. Darin beschloss er, die Sanktionen für Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 auf 30'000 Franken zu erhöhen. Auch hier hat der Nationalrat am 1. März 2016 eine entsprechende Bestimmung ins Entsendegesetz geschrieben.

An der Medienkonferenz zur Umsetzung der Zuwanderungs-Initiative verteidigte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann die flankierenden Massnahmen.

Diese wirkten insgesamt gut und deren Bedeutung sei unbestritten. Zudem habe die Schweiz in den vergangenen Jahren wenig mit Lohndumping oder der Verdrängung von inländischen Arbeitnehmern zu tun gehabt. Missbrauch gebe es nur vereinzelt.

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