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Schweiz «Wir brauchen Zeugen, die mit der Polizei zusammenarbeiten»

Steuern eintreiben auf fremden Territorium ist verboten: Mutmasslich kassieren das eritreische Regime und seine Botschaft in Genf eine Steuer von zwei Prozent der Einkommen der Eritreer, die in der Schweiz leben. Das Bundesamt für Polizei Fedpol bestätigt, dass es seit Langem ermittelt.

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Asylsuchende aus Eritrea - kassiert das Heimatland mit?
aus Rendez-vous vom 27.08.2015. Bild: Symbolbild Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 56 Sekunden.

SRF News: Wie lange will Ihr Amt, das Fedpol, in dieser Angelegenheit noch ermitteln?

Nicoletta Della Valle: Bis wir handfeste Fakten haben, die wir der Justiz übermitteln können.

Die Steuerabrechnungen von Menschen aus Eritrea, die in der Schweiz leben, belegen doch, dass das Regime hier Geld einkassiert?

Wir brauchen Beweise dafür, dass das Regime auf Schweizer Boden tätig ist. Der Umstand, dass Eritreerinnen und Eritreer die Zweiprozentsteuer bezahlen, genügt nicht.

Nicoletta Della Valle

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Legende: Keystone

Seit dem 1. 8. 2014 ist sie Direktorin des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). Vorher arbeitete sie als Direktorin Dienste und Betriebe bei den Universitären Psychiatrischen Diensten des Kantons Bern und als wissenschaftliche Adjunktin an verschiedenen Stellen. Sie hat Rechtswissenschaften studiert.

Es gibt viele Aussagen, dass die Botschaft in Genf diese Steuer eintreibt.

Eben diese Aussagen müssen erhärtet werden. Wir brauchen Zeugen, die bereit sind, mit der Polizei zusammenzuarbeiten und die Aussagen machen, die dann verwertbar sind. Bisher hatten wir immer die Aussagen der Betroffenen in den Medien, aber nie Aussagen im Ermittlungsverfahren. Die Leute haben offenbar Angst, wenn sie bei der Polizei aussagen müssen.

In der Rundschau konnte man sehen, wie ein Repräsentant der Eritreer der Schweiz bei Ihnen Dokumente vorbeigebracht hat. Sind Sie jetzt einen Schritt weiter?

Das werden wir sehen. Ich denke, wichtig ist, dass Dokumente oder Aussagen zeigen, dass der eritreische Staat Handlungen auf Schweizer Territorium vornimmt. Das ist verboten. Es können auch andere Delikte in Frage kommen, zum Beispiel Nötigung oder Drohung. Für den Bund aber steht die Handlung auf fremdem Territorium im Vordergrund. Der fremde Staat braucht grundsätzlich eine Bewilligung der Schweiz, wenn er auf unserem Territorium hoheitliche Handlungen vornimmt.

Diese Bewilligung hat Eritrea nicht?

Nein.

Dürfen Sie als Schweizer Behörde mit Botschaftsvertretern, die ja Immunität geniessen, sprechen oder sie einvernehmen?

Wir dürfen mit ihnen sprechen. Die Frage stellt sich später im Verfahren, ob diese Leute Immunität geniessen oder nicht. Wir dürfen mit ihnen sprechen und das werden wir auch tun.

Weshalb haben Sie das nicht schon längst gemacht?

Wir haben teilweise mit diesen Leuten schon gesprochen und wir werden weiterhin mit ihnen sprechen.

Sind sie kooperativ?

Dazu möchte ich nichts sagen. Das Hauptproblem ist, dass es scheint, dass die Zeugen Angst haben.

Wovor?

Sie haben Angst vor dem Druck ihrer Landsleute, vor dem Druck der Regierung. Es gibt viele Gründe, Angst zu haben.

Ist es realistisch, dass das Fedpol bis Ende Jahr einen Schritt weiter gehen kann und das Dossier der Bundesanwaltschaft übergeben kann?

Das hoffe ich sehr.

Das Gespräch führte Dominik Meier.

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