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Zeckenbisse zählen als Unfall
Aus Tagesschau vom 16.10.2016.
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Schweiz Zeckenbisse gelten versicherungstechnisch als Unfall

Noch nie gab es so viele Fälle von Zeckenbissen und Lyme-Borreliose in der Schweiz. Bis Ende September 2016 wurden hochgerechnet 27‘300 Arztbesuche wegen Zeckenstich beobachtet. Hochgerechnet kam es dabei zu 12‘000 Fällen von akuter Lyme-Borreliose.

2016 war ein Jahr der Zecken – die Spinnentiere (Milben) fühlten sich nämlich nach dem milden Winter, dem feuchten Frühling und dem warmen Sommer richtig wohl. Entsprechend viele Menschen wurden von ihnen gebissen.

Wie das Bulletin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vom 4. Oktober zeigt, hat es noch nie so viele Fälle von Zeckenbissen und Lyme-Borreliose gegeben.

Bis Ende September 2016 wurden hochgerechnet 27‘300 Arztbesuche wegen Zeckenstich beobachtet. Hochgerechnet kam es dabei zu 12‘000 Fällen von akuter Lyme-Borreliose. Diese Werte sind die höchsten seit Einführung dieser Überwachung 2008. Und auch die Zahl der Hirnhautentzündungen (Frühsommer-Meningoenzephalitis, FSME) ist stark angestiegen – auf 181 Fälle.

Oft hohe Heilungskosten nach dem Unfall

Die Behandlung dieser Infektionskrankheiten geht ins Geld – fast acht Millionen Franken kosten diese laut der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva). Was viele nicht wissen: Ein Zeckenbiss gilt als Unfall, der aber oft gar nicht bemerkt wird. Die damit verbundenen Folgekosten werden darum von der Unfallversicherung übernommen und der Patient muss keinen Selbstbehalt bezahlen.

Auch beim grössten privaten Unfallversicherer Axa Winterthur registrierte man die Zunahme. Es sind fast 40 Prozent mehr als in den zwei Vorjahren. Je nach Zecken-Fall reichen die Unfallkosten von wenigen 100 bis mehreren 10‘000 Franken.

Die Kosten werden aber oft nicht von der Unfallversicherung übernommen, wenn die Infektion nicht klar auf einen Zeckenbiss zurückzuführen ist. «Man sollte vorsorgen. Wenn man von einer Zecke gestochen wurde, sollte man das fotografisch dokumentieren und bei roten Flecken sollte man sofort zum Arzt gehen», sagt Margrit Kessler, Präsidentin der Schweizerischen Stiftung Patientenschutz (SPO). Dann lägen Beweise vor, wenn Spätfolgen wie etwa schwere Erkrankungen auftreten sollten.

Schweizerkarte.
Legende: Verbreitungsgebiet von Zecken mit Borreliose-Infektionsgefahr. SRF / BAG

Vorbeugen ist besser als heilen

Als Vorbeugemassnahme ist ein guter Schutz angesagt, etwas durch das Tragen geschlossener Kleidung. Bei einem Stich sollte die Zecke möglichst rasch entfernt werden. Mit Borreliose infizierte Zecken sind in der Schweiz bis auf eine Höhe von 1500 Metern über Meer weit verbreitet.

Und in einigen Gebieten auf der Alpennordseite können die Zecken auch das FSME-Virus übertragen, das Hirnhautentzündungen verursacht.

Schweizerkarte.
Legende: Verbreitungsgebiet von Zecken mit FSME-Infektionsgefahr (Hirnhautentzündung). SRF / BAG

Daniel Koch, Leiter der Abteilung Übertragbare Krankheiten beim BAG betont die Prophylaxe: «Bei der Hirnhautentzündung kann man sich nur durch die Impfung schützen. Es gibt keine Behandlung, deshalb ist es umso wichtiger, sich impfen zu lassen.»

Und dies sei während dem Winter die beste Zeit. Die Kosten für die vorbeugende Impfung gehört zur Grundversicherung der Krankenkassen.

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