Mehr als ein Jahr lang blieb eine Röhre des Gotthard-Basistunnels gesperrt. Der Schaden: 150 Millionen Franken. Die Ursache war ein gebrochenes Rad eines Güterwagens.
Doch ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Tessin kommt zum Schluss: Die SBB hätte das Schlimmste verhindern können, wenn die Betriebszentrale richtig gehandelt hätte. Die SBB widerspricht dem Gutachten vehement und sagt, die Betriebsführung sei korrekt gewesen.
Ständeräte wollen Auskünfte
Die neuen Vorwürfe will nun die Urner Mitte-Ständerätin Heidi Z’graggen durch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats genauer prüfen lassen. Z'graggen präsidiert die für die Bahn zuständige Aufsicht des Parlaments.
Man müsse alles unternehmen, damit die Sicherheit für Bahnreisende und Personen, die an einer Bahnlinie leben, gewährleistet sei, sagt Z’graggen. «Wir werden uns von der Geschäftsprüfungskommission jetzt weiter aufdatieren lassen und dann allenfalls eine weitere Untersuchung machen.»
Achszähler waren wochenlang defekt
Laut dem Gutachten erschienen in der Betriebszentrale der SBB insgesamt acht Störungsmeldungen, weil ein Rad des Güterwagens Achszähler durchtrennte. Möglicherweise wurden diese Störungsmeldungen in der Betriebszentrale nicht als Alarmsignale interpretiert, weil die gleichen Störungen auf zwei anderen Abschnitten im Tunnel schon seit sechs Wochen angezeigt wurden. In den beiden Abschnitten waren Achszähler seit sechs Wochen defekt.
Für den Ingenieur und Bahnexperten Walter von Andrian ist es gravierend, dass die defekten Achszähler nicht ersetzt wurden. «Diese Störungsmeldungen mussten sechs Wochen lang vom Personal ignoriert werden», erklärt der Chefredaktor der Schweizerischen Eisenbahn-Revue. «Beim Entgleisungsvorgang oder unmittelbar in dessen Verlauf sind gleiche Symbole aufgetaucht, die dringend hätten berücksichtigt werden müssen.»
GPK-S seit Unglück tätig
Allerdings: Weder die Sicherheits-Untersuchungsstelle Sust noch das Bundesamt für Verkehr BAV hatten Mängel beim Betrieb der SBB festgestellt. Was bisher nicht bekannt war: Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats untersucht die Entgleisung des Güterzugs schon seit dem Unglück. «Wir sind daran, begleitend diesen gravierenden Fall anzuschauen», erklärt Heidi Z’graggen. Insbesondere die Rolle des Bundesamtes für Verkehr werde geprüft und man werde sich in einer nächsten Sitzung durch das BAV aufdatieren lassen.
Solange das Strafverfahren der Tessiner Staatsanwaltschaft nicht abgeschlossen ist, wird die Aufsicht des Parlaments aber keine Empfehlungen aufgrund des Unglücks im Gotthard-Basistunnel aussprechen. Die Abklärungen durch die Geschäftsprüfungskommission könnten deshalb noch länger dauern. Und auch, weil Resultate aus dem laufenden Strafverfahren im Tessin einfliessen sollen.