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Banken wehren sich gegen neue Eigenkapital-Regeln
Aus Tagesschau vom 14.07.2017.
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Strengere Regulierung Banken kämpfen gegen Verschärfung der Eigenmittelverordnung

Die Vernehmlassungsfrist zur Umsetzung der Basel III Regeln über die Risikoverteilung ist heute abgelaufen. Die Banken wehren sich in mehreren Punkten gegen den Vorschlag des Bundesrats.

Der Bundesrat will die Eigenmittelverordnung verschärfen und so die neuen Basel III-Regeln zur Risikoverteilung umsetzen. Die geplanten Vorschriften sollen insbesondere verhindern, dass Banken zu hohe Klumpenrisiken eingehen. Die Banken lehnen die Änderung in zentralen Punkten ab. Sie befürchten eine zu starke Einschränkung der Geschäftstätigkeit.

Die Vorschläge des Eidgenössische Finanzdepartements (EFD) liegen seit dem 7. April auf dem Tisch. So sollen neu Grosskredite und grosse Investments maximal noch 25 Prozent des Kernkapitals ausmachen dürfen. Bisher galt die Quote für das Gesamtkapital. Zudem sollen künftig nicht nur die fünf systemrelevanten Banken, sondern alle Schweizer Banken eine Mindestkapitalquote erfüllen müssen.

Fast alle haben bereits genügend Eigenkapital

Mit der Präsentation der Vorschläge hat das EFD auch gleich eine erste von der Finanzmarktaufsicht Finma durchgeführte rudimentäre Wirkungsstudie vorgelegt. Das Resultat: Die Einführung einer Mindestkapitalquote betrifft kaum eine Bank, weil fast sämtliche Institute über genügend Eigenkapital verfügen.

Bei der neuen Obergrenze für Klumpenrisiken hingegen hat die Studie beträchtliche Auswirkungen gezeigt. So haben gleich mehrere der 20 untersuchten Banken mit Wohnbauhypotheken die Obergrenze überschritten. Auch wurden einzelne Banken mit zu hohen Schweizer Pfandbrief-Positionen ausgemacht.

Zustimmung zur Verschuldungsgrenze

Entsprechend fallen auch die Stellungnahmen in der Vernehmlassung aus. So zeigen zwar die Bankenverbände grundsätzlich Verständnis für die Verschärfung der Schweizer Vorschriften. Doch bei den Massnahmen zur Verringerung der Klumpenrisiken geht ihnen die Verschärfung deutlich zu weit.

Hanspeter Hess, Präsident des Verbands der Schweizerischen Kantonalbanken, sagt: «Nicht jede Bank sollte gleich reguliert werden. Die Grösse und der Risikogehalt eines Geschäftsmodells müssen berücksichtigt werden.» Auch ein kleines Institut müsse die Regeln vernünftig anwenden können. Ähnlich tönt es bei der Vereinigung der Schweizerischen Privatbanken und der RBA-Gruppe, die die Interessen von 36 Regionalbanken vertritt.

Gegen Limite bei Hyptheken

Die Schweizerische Bankiervereinigung, der Kantonalbankenverband und die RBA-Gruppe lehnen zudem die Anwendung der Limite auf Kredite für Wohnliegenschaften im Inland ab. Durch den Wegfall der privilegierten Behandlung der Engagements im Wohnungsbau bestehe die Gefahr, dass Regionalbanken von gewissen Geschäfts- und Kundensegmenten ausgeschlossen werden, schreibt die RBA-Gruppe in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Markus Staub von der Schweizerischen Bankiervereinigung fasst die Kritik in drei Punkten zusammen. Erstens müsse die «zweckmässige Behandlung von Wohnliegenschaften» beibehalten werden. Zweitens seien zusätzliche Meldepflichten unnötig. Und drittens müsse es möglich bleiben, die Obergrenze für Klumpenrisiken temporär zu überschreiten. Staub meint: «Selbstverständlich ist der Finanzplatz daran interessiert, internationale Standards einzuhalten. Doch die vorgesehene Umsetzung ist für unsere Mitglieder sehr aufwändig und teuer, weshalb wir an verschiedenen Stellen Verbesserungsvorschläge angebracht haben.»

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