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Abzocker-Initiative ohne Wirkung
Aus Tagesschau vom 24.11.2016.
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Wirtschaft Boni-Obergrenzen in der Privatwirtschaft sind deutlich höher

Der Bundesrat zieht die Boni-Bremse: Künftig sollen die Chefs bundesnaher Betriebe höchstens 50 Prozent ihres Lohns als Bonus bekommen. Auch Unternehmen der Privatwirtschaft legen immer häufiger Boni-Obergrenzen fest. Allerdings auf einem deutlich höheren Niveau.

Die Entscheide des Bundesrats

  • Der Bundesrat beschränkt die Boni und Nebenleistungen für Geschäftsleitungsmitglieder bundesnaher Betriebe. Betroffen sind die Chefs von Post, SBB, Skyguide, Ruag, Sifem und Identitas.
  • Die Boni-Obergrenze soll ab 2018 höchstens 50 Prozent des fixen Lohns betragen. Die Nebenleistungen an die Geschäftsleitungsmitglieder dürfen nicht höher als 10 Prozent sein.
  • Zudem soll die Generalversammlung der Unternehmen künftig im Voraus eine Obergrenze für die Löhne der Verwaltungsräte und der Geschäftsleitungen festlegen können.
  • Auslöser dieser Diskussion waren die hohen Kaderlöhne bundesnaher Betriebe. In der Kritik stand etwa Ruag-Chef Urs Breitmeier. Zu seinem Fixlohn von 460'000 Franken erhielt er einen Boni von rund 499'800 Franken.

Auch in der Privatwirtschaft erregen die hohen Managerlöhne immer wieder Aufsehen. So wurde 2013 die Volksinitiative «Gegen die Abzockerei» deutlich angenommen. Laut einer Studie der Anlagestiftung Ethos seien die Kaderlöhne in den vergangenen Jahren aber trotzdem gestiegen: 2015 war die Summe der Vergütungen, die an die Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte der 204 SPI-Unternehmen ausbezahlt wurden, zwei Prozent höher als im Vorjahr. Trotzdem sei der politische Druck spürbar, sagt Stefan Hostettler, Geschäftsführer der Beratungsfirma HCM: «Man sieht das vor allem in den Entscheidungsprozessen. Auf der Stufe des Managements und des Verwaltungsrats hat die Volksinitiative sehr wohl gewirkt.»

Tendenz zur Selbstregulierung erkennbar

Ähnlich, wie sie der Bundesrat einführen will, legen auch Aktionäre der Privatwirtschaft immer häufiger Boni-Obergrenzen fest. Auch hier zeigt sich die Auswirkung der politischen Diskussionen. So hätte sich die Anzahl Firmen, die eine solche Regelung kennen, in den letzten fünf Jahren verdoppelt. «Das zeigt, dass eine gewisse Selbstregulierung von den Aktionären erwünscht ist», sagt Hostettler. Allerdings werde diese Obergrenze in der Privatwirtschaft nicht bei 50 Prozent, sondern im Durchschnitt bei 150 Prozent des Basisgehalts festgelegt.

Unternehmensergebnis ist Haupttreiber

Verschiedene Faktoren wie zum Beispiel die Grösse des Unternehmens, das Geschäftsmodell und die Branche beeinflussen, wo die Obergrenze liegt. So sei etwa die variable Vergütung in der Pharma- und Finanzindustrie höher als in anderen Branchen. Einer der Haupttreiber sei aber das Unternehmensergebnis, sagt Hostettler: «Bei Konjunkturaufschwüngen nehmen die Boni tendenziell zu, bei Abschwüngen entsprechend ab.» Bei seinen Kunden setzt der Berater deshalb auf individuelle Lösungen. «Es soll aber den Aktionären liegen, diese anzunehmen oder nicht», sagt Hostettler.

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