Das Wichtigste in Kürze
- Einkaufstourismus und Onlinehandel boomen, denn im Ausland ist vieles günstiger.
- Doch weder im Ausland noch im Internet zahlen die Konsumenten in der Regel die «vorgezogene Recyclinggebühr».
- Dem Schweizer Recyclingsystem entgehen Millionenbeträge. Nun reagieren die Betroffenen.
Wer in der Schweiz einen Kühlschrank kauft, bezahlt praktisch überall automatisch die «vorgezogene Recyclinggebühr». Bei einem kleinen Kühlschrank sind es beispielsweise zehn Franken. Mit dem Geld finanziert die Stiftung Sens dann das Recycling, wenn der Kühlschrank sein Lebensende erreicht. Das defekte Gerät kann in jedem Fachgeschäft zurückgegeben werden. Gratis.
Seit Einkaufstourismus und Onlinehandel boomen, ist dieses System jedoch aus dem Gleichgewicht geraten. Immer mehr Leute kaufen Kühlschränke, Staubsauger und Föhne im Ausland, ohne eine Recyclinggebühr zu entrichten. Gratis entsorgen können sie das Gerät dann aber trotzdem in der Schweiz.
Geringes Problembewusstsein
«Das Problem wird zunehmend grösser», sagt Sabrina Bjöörn, Kommunikationsverantwortliche von Sens. Zwei bis drei Millionen Franken seien der Stiftung laut einer Studie bereits 2014 entgangen. Unterdessen habe sich das Problem akzentuiert, meint Bjöörn.
Sens habe aber Massnahmen ergriffen: «Zum einen haben wir eine App für den Konsumenten entwickelt, mit der er die Gebühr nachzahlen kann, wenn er das möchte.» Weiter habe Sens die Grossunternehmen und Architekten in grenznahen Gebieten kontaktiert, die Geräte importieren, damit auch sie die Recyclinggebühr bezahlten.
«Beides zeigt erste Erfolge», sagt Bjöörn ohne genaue Zahlen nennen zu können. Offenbar sind aber viele Kunden bereit, eine pauschale Recyclinggebühr von fünf Franken zu bezahlen für einen Haartrockner, den sie zum Beispiel in Deutschland gekauft haben. Das Gerät ist auch so meist noch deutlich günstiger als in der Schweiz.
Sens setzt auf Freiwilligkeit
Bei Sens hofft man, dass dieser freiwillige Ansatz noch weiter Verbreitung findet. Ein Obligatorium, dass die Zöllner verpflichten würde, die Recyclinggebühr zu erheben, wäre zwar auch denkbar. «Die Administration wäre dann aber viel aufwändiger.»
Klar ist: Die sogenannten Trittbrettfahrer, die keine vorgezogene Recyclinggebühr bezahlen, gefährden die Freiwilligkeit im Recyclingsystem. Dieses aber ist von grosser Bedeutung, denn der Abfallberg pro Kopf ist in der Schweiz deutlich höher als in vielen anderen Ländern.