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Urs Burkard
Legende: Er konnte die Aktionäre nicht überzeugen: Erben-Vertreter Urs Burkard an der Generalversammlung in Baar. Reuters
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Generalversammlung von Sika Übernahme durch Saint-Gobain erneut abgewehrt

Die Aktionäre des Sika-Konzerns haben auch den vierten Angriff auf die Unabhängigkeit des Unternehmens vereitelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schweizer Baustoffkonzern Sika hat auch den vierten Angriff auf die Unabhängigkeit
    des Unternehmens vereitelt.
  • An der Generalversammlung sprachen sich die Aktionäre erneut gegen eine
    Neubesetzung des Verwaltungsrates aus. Das wäre aber Voraussetzung, damit die Gründerfamilie Burkard ihre Anteile wie geplant verkaufen kann – für 2,75 Milliarden Franken an den französischen Baustoffriesen Saint-Gobain.
  • Dagegen sperrt sich der Verwaltungsrat mit Unterstützung vieler Minderheitsaktionäre mit aller Kraft. Während die Familie einen Aufschlag von 80 Prozent zum Aktienkurs vor Bekanntwerden der Übernahmepläne erhält, sollen die übrigen Aktionäre leer
    ausgehen.
  • Vor der Generalversammlung hatte der Bauchemie-Konzern für das erste Quartal 2017 einen Umsatzrekord gemeldet: In Schweizer Franken gerechnet stiegen die Verkäufe um neun Prozent auf 1,39 Milliarden Franken.

«Damit sich die Sika Erfolgsgeschichte fortsetzen kann, müssen wir die feindliche Übernahme durch Saint‐Gobain abwehren», erklärte Sika-Präsident Paul Hälg. Sika legte seit 2012 Jahr für Jahr Rekordergebnisse vor und startete auch 2017 besser als von Analysten erwartet. Im ersten Quartal kletterte der Umsatz um neun Prozent auf den Höchststand 1,39 Milliarden Franken.

Kniff des Verwaltungsrats

An der Generalversammlung setzte sich der Verwaltungsrat der Sika nur mit einem Kniff durch: Er beschnitt die Stimmrechte der Familie bei entscheidenden Wahlen in den Verwaltungsrat auf fünf Prozent. Die Burkards haben zwar nur einen Kapitalanteil von 16 Prozent, aber eigentlich einen Stimmenanteil von 53 Prozent. Damit haben sie mit einem vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz die Kontrolle über Sika.

Bei umstrittenen Punkten, bei denen es nicht um die Übernahme durch Saint-Gobain ging, setzte sich die Familie durch. Das galt etwa für die Dividende, wo sich die Familie für eine geringere Ausschüttung aussprach als der Verwaltungsrat.

Die Vorgeschichte

Seit Dezember 2014 ringen die Sika-Erbenfamilie und Saint-Gobain mit der Sika-Führungsspitze um die Kontrolle des Konzerns. Die Franzosen wollen 2,75 Milliarden Franken für den Kauf der privilegierten Familienaktien bezahlen. Dagegen wehrten sich die Sika-Führung und Minderheitsaktionäre mit einer Beschränkung der Stimmrechte. Ende Oktober 2016 entschied das Zuger Kantonsgericht, dass diese rechtens war. Die Erbenfamilie hat das Urteil weiter gezogen.

Gerichtsurteil wird erwartet

Die nächste Weichenstellung in der seit Dezember 2014 laufenden Auseinandersetzung dürfte damit das in der zweiten Jahreshälfte erwartete Urteil des Obergerichts Zug sein. Die Richter müssen die Frage entscheiden, ob die Beschneidung der Stimmrechte zulässig ist.

Im Oktober hatte ein erstes Gericht zugunsten der Firma entschieden. Die Familie akzeptierte das nicht und legte Berufung ein. Die meisten Experten gehen aber davon aus, dass das oberste Schweizer Gericht 2018 ein endgültiges Urteil fällt. Aber selbst wenn alle Gerichte Sika recht geben, hat die Firma noch nicht gewonnen. Saint-Gobain wären die Schweizer dann zwar vorerst los, nicht aber die Familie als Aktionärin. Mit ihrer Stimmenmehrheit dürfte sie einen ihr genehmen Verwaltungsrat installieren und dann möglicherweise einen neuen Käufer suchen.

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