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Streit um das Schweizerkreuz Laufschuhkonzern On setzte Behörden unter Druck

On drohte dem Institut für Geistiges Eigentum mit einer Staatshaftungsklage – um Lockerungen der Swissness-Regeln durchzusetzen.

Die Diskussionen um das Schweizerkreuz auf den Laufschuhen der Firma On sind um ein Kapitel reicher. Laut «NZZ am Sonntag» hat das Unternehmen mit einer Staatshaftungsklage gedroht und massiv Druck gegen das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ausgeübt.

On-Gründer gingen an die Decke

Auslöser des Unmuts bei On: Der Verein «Swissness Enforcement» hatte verlangt, dass das Kreuz nur verwendet werden darf, wenn ein On-Schuh zu mindestens 60 Prozent in der Schweiz produziert werde. Man berief sich auf das Markenschutzgesetz und die Swissness-Regeln.

Der Verein liess in China – einem wichtigen Markt für On – durch Anwälte klären, ob das Schweizerkreuz auf den Schuhen rechtmässig sei. In der Zürcher On-Zentrale war man alarmiert, zeigt der interne E-Mail-Verkehr, welcher der NZZ vorliegt – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz.

Drei Männer stehen vor einer grossen Maschine in einem industriellen Umfeld.
Legende: Als die On-Gründer noch lachten: David Allemann, Caspar Coppetti und Olivier Bernhard bei einer Produktepräsentation in Zürich. SRF

Die Chefs wollen, dass zwei hohe Beamte vom Fall abgezogen werden: David Stärkle, Geschäftsführer des Vereins Swiss Enforcement, sowie Felix Addor, dessen Vizepräsident und stellvertretender Direktor des IGE.

Sind die Behörden eingeknickt?

Der Fall eskalierte weiter: On drohte dem IGE mit einer Staatshaftungsklage, falls ein Schaden entstehen sollte. In letzter Konsequenz müssten damit die Steuerzahler On entschädigen. Weitere Briefwechsel erweckten laut NZZ den Eindruck, dass die Behörde daraufhin dem Druck von On nachgegeben habe.

Einknicken ist eine Interpretationsfrage.
Autor: Alexander Pfister Leiter Rechtsdienst, Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

Im März wurde das neue Swissness-Gesetz zugunsten von On bekannt. Die Auflagen für den Laufschuhkonzern scheinen gering: Das Kreuz darf weiterhin die Schuhe zieren, muss aber neu zwischen den Worten «Swiss» und «Engineering» stehen. On konnte so durchsetzen, dass das Label die Schweizer Wertschöpfung in Design und Forschung widerspiegelt.

«Einknicken, das ist eine Interpretationsfrage, das beurteilt jeder aufgrund seiner Interessen anders», sagt Alexander Pfister, Leiter Rechtsdienst beim IGE. Fakt sei, dass beide Seiten Eingeständnisse gemacht hätten.

Kritik an den Behörden

Wirtschaftsrecht-Professor Peter V. Kunz findet klare Worte dazu. Fragwürdig sei nicht nur das Vorgehen von On.

Wir müssen darauf vertrauen können, dass eine Behörde das Recht gleichmässig anwendet.
Autor: Peter V. Kunz Professor für Wirtschaftsrecht, Universität Bern

«Für mich noch zweifelhafter ist das Verhalten der Behörde», so Kunz. «Schlussendlich müssen wir darauf vertrauen können, dass eine Behörde das Recht gleichmässig anwendet, unabhängig vom Unternehmen, das zur Debatte steht.»

Die kleine Schuhfirma Lienhard in Thun produziert «Swiss Made». Dass On seine Interessen mit Druck durchgesetzt haben soll, bringt Geschäftsführer Silas Schneiter zum Kochen: «Man fragt sich: Sind unsere Institutionen und die Politik beeinflussbar von grossen Playern, welche die Regeln bestimmen können?» Der Staat sei da, um die Hersteller zu schützen, die in der Schweiz produzieren.

Hätte eine Klage Chancen gehabt?

Tobias Jaag, emeritierter Staatsrecht-Professor der Universität Zürich, ordnet ein: «Eine erfolgreiche Staatshaftungsklage setzt voraus, dass die Behörde widerrechtlich gehandelt hat, und das bedeutet, dass sie gegen das Gesetz oder gegen eine Verordnung klar verstossen haben müsste. So wie ich das beurteile, ist das hier nicht der Fall.»

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Wertschöpfung dank Forschung oder dank Produktion? Die Meinungen gehen auseinander. On hat seine Interessen jedenfalls erfolgreich durchgesetzt.

Das sagt On

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Der Zürcher Laufschuhkonzern äussert sich nur schriftlich. Man kommentiere die Diskussionen mit dem Institut für Geistiges Eigentum nicht: «Was wir dazu sagen können, ist, dass die Diskussionen stets zum Ziel hatten, die Interpretation der bestehenden gesetzlichen Grundlage zu klären – im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft.»

10 vor 10, 8.6.2026, 21:50 Uhr; wyss

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