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Busse für Sanitärgrosshändler
Aus Tagesschau vom 03.07.2015.
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Wirtschaft Weko büsst Sanitärgrosshändler

Wer in den letzten 20 Jahren eine neue Badewanne oder eine Waschmaschine gekauft hat, hat mit grosser Wahrscheinlichkeit zuviel bezahlt dafür. Denn die führenden Schweizer Sanitärgrosshändler haben laut der Wettbewerbskommission die Preise mittels verbotener Absprachen hoch gehalten.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gegen Mitglieder eines Kartells von Sanitärgrosshändlern Bussen von insgesamt 80 Millionen Franken verhängt. Seit den 1990er Jahren haben sich diese führenden Anbieter bei Preisen und Mengen abgesprochen.

Das Grosskartell der Sanitärgrosshändler habe von 1997 bis 2011 funktioniert, schreibt die Weko in ihrer Mitteilung. Beteiligt daran seien einerseits der Schweizer Verband des Sanitär-Grosshandels und andererseits der führende Sanitärgrosshändler Sanitas-Trösch. Er gehört dem Verband nicht an, sei aber ebenfalls in gewisse Absprachen involviert gewesen.

Ausstattung für Bad und Waschküche betroffen

Konkret, so die Weko, verständigten sich die Grosshändler über Preise, Rabatte und Lieferkonditionen für Produkte wie Badewannen und Duschen, Armaturen und Spiegelschränke, Waschmaschinen oder WC-Schüsseln. Kurz: Für fast alles, was in Badezimmer und Waschküche zum Einsatz kommt.

Audio
«Badewannen»-Kartell: Preisabsprache unter Sanitärherstellern
aus Echo der Zeit vom 03.07.2015. Bild: Colorbox
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Die Grosshändler beziehen diese Produkte von den Herstellerfirmen und verkaufen sie weiter an die lokalen Sanitärgeschäfte, die die Geräte dann beim Endkunden installieren.

Hinweise aus der Bevölkerung

Die verbotenen Absprachen der Sanitärgrosshändler hätten letztlich höhere Preise bei den Endkunden zur Folge gehabt, schreibt die Weko. Sie büsst deshalb die betroffenen Unternehmen mit 80 Millionen Franken.

Die Weko schreibt weiter, sie sei aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung auf dieses Problem aufmerksam gemacht worden. Es habe keine Selbstanzeigen von Unternehmen gegeben, die an dem Kartell mitwirkten. Solche Selbstanzeigen hätten eine mildere Strafe zur Folge gehabt.

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