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«Das Bundespersonalgesetz schützt zwar Whistleblower bis zu einem gewissen Grad, der Schutz bleibt aber begrenzt», sagt Martin Hilti von Transparency International Schweiz im ECHO-Gespräch.
Symbolbild Keystone
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Kein besserer Schutz für Whistleblower

Wie der Bundesrat, will auch der Nationalrat das Amtsgeheimnis in öffentlichen Verwaltungen nicht lockern; eine Motion aus dem Ständerat hat er klar abgelehnt. Für Martin Hilti, Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Universität Basel, ist der Schutz für Whistleblower, für Personen, die Missstände in öffentlichen Verwaltungen publik machen, nach wie vor ungenügend. Das Gespräch.

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