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Das Schnäppchen könnte gefälscht sein

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Ein «Louis-Vuitton»-Täschchen hat «Espresso»-Hörer Patrick Linder im Internet bestellt, bekommen hat er einen Brief vom Zoll-Inspektorat. Es handle sich um eine Fälschung. Etwas später kam dann die Schadenersatz-Forderung: Louis Vuitton verlangt 900 Franken. Zu unrecht, sagen Experten.

Die Forderung von Louis Vuitton hat Patrick Linder wütend gemacht: «Ich habe mit Fälschungen nichts am Hut und wusste nicht, dass es sich um eine Fälschung handelt.» Er sehe nicht ein, wofür er bezahlen müsse. Das hat er auch den Rechtsvertretern von Louis Vuitton geschrieben, jedoch keine Antwort erhalten. Und auf die Anfrage von «Espresso» hiess es, Louis Vuitton stütze sich auf das eidgenössische Markenschutz-Gesetz und sage nichts zu solchen Fällen.

Busse nicht erlaubt
Das eidgenössische Institut für geistiges Eigentum berät Opfer von Internet-Betrügern. Jürg Herren, Leiter der Rechtsabteilung, meint, Louis Vuitton dürfe Geld einfordern für den entstandenen Schaden. Allerdings müsse der Betrag angemessen sein. Eine Busse darf Louis Vuitton nicht verlangen, das ist gesetzlich nicht erlaubt.

Forderung nicht angemessen
Jürg Herren rät generell: Sich nicht einschüchtern zu lassen und Kontakt aufzunehmen mit der Firma, bevor man die Rechnung bezahlt. Den konkreten Fall kennt er nicht. Er weist aber darauf hin, dass viele Firmen überrissene Forderungen stellen. Die «Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo findet, Louis Vuitton mache das auch. 900 Franken seien hier auf jeden Fall nicht angemessen.

Zu günstig, um echt zu sein
Leuten, die im Internet Markenartikel bestellen, rät Jürg Herren vom Institut für geistiges Eigentum, vorsichtig zu sein. Es gebe verschiedene Indizien, dass etwas gefälscht sei. «Bei einem Produkt, das zu günstig ist, um wahr zu sein, sollten die Alarmglocken läuten.» Auch schlecht gemachte Internet-Seiten könnten einen Hinweis sein. Im Zweifelsfall sollte man aber einen Experten fragen. Zum Beispiel bei der Hotline des Instituts für geistiges Eigentum.

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Das Schnäppchen könnte gefälscht sein

Laufzeit 6 Minuten 13 Sekunden. , Muriel Jeisy

Ein «Louis-Vuitton»-Täschchen hat «Espresso»-Hörer Patrick Linder im Internet bestellt, bekommen hat er einen Brief vom Zoll-Inspektorat. Es handle sich um eine Fälschung. Etwas später kam dann die Schadenersatz-Forderung: Louis Vuitton verlangt 900 Franken. Zu unrecht, sagen Experten.

Die Forderung von Louis Vuitton hat Patrick Linder wütend gemacht: «Ich habe mit Fälschungen nichts am Hut und wusste nicht, dass es sich um eine Fälschung handelt.» Er sehe nicht ein, wofür er bezahlen müsse. Das hat er auch den Rechtsvertretern von Louis Vuitton geschrieben, jedoch keine Antwort erhalten. Und auf die Anfrage von «Espresso» hiess es, Louis Vuitton stütze sich auf das eidgenössische Markenschutz-Gesetz und sage nichts zu solchen Fällen.

Busse nicht erlaubt
Das eidgenössische Institut für geistiges Eigentum berät Opfer von Internet-Betrügern. Jürg Herren, Leiter der Rechtsabteilung, meint, Louis Vuitton dürfe Geld einfordern für den entstandenen Schaden. Allerdings müsse der Betrag angemessen sein. Eine Busse darf Louis Vuitton nicht verlangen, das ist gesetzlich nicht erlaubt.

Forderung nicht angemessen
Jürg Herren rät generell: Sich nicht einschüchtern zu lassen und Kontakt aufzunehmen mit der Firma, bevor man die Rechnung bezahlt. Den konkreten Fall kennt er nicht. Er weist aber darauf hin, dass viele Firmen überrissene Forderungen stellen. Die «Espresso»-Rechtsexpertin Doris Slongo findet, Louis Vuitton mache das auch. 900 Franken seien hier auf jeden Fall nicht angemessen.

Zu günstig, um echt zu sein
Leuten, die im Internet Markenartikel bestellen, rät Jürg Herren vom Institut für geistiges Eigentum, vorsichtig zu sein. Es gebe verschiedene Indizien, dass etwas gefälscht sei. «Bei einem Produkt, das zu günstig ist, um wahr zu sein, sollten die Alarmglocken läuten.» Auch schlecht gemachte Internet-Seiten könnten einen Hinweis sein. Im Zweifelsfall sollte man aber einen Experten fragen. Zum Beispiel bei der Hotline des Instituts für geistiges Eigentum.

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