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Staatsangestellte müssen Lohnkürzung akzeptieren

Baselbieter Staatsangestellte müssen helfen, die Kantonskasse zu entlasten. Sie blitzen mit ihren Beschwerden gegen die 1 Prozent-Lohnkürzung vor dem Kantonsgericht ab. Ihnen sei zuzumuten, sich an den Sparmassnahmen zu beteiligen, so der einstimmige Richterspruch.

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