Zum Inhalt springen

Header

Audio
Das Obergericht korrigiert ein Urteil der Vorinstanz im Prozess zum Werkstattmord von Gränichen.
SRF
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 14 Sekunden.
Inhalt

Überraschung im Prozess um Werkstatt-Mord von Gränichen

Das Aargauer Obergericht korrigiert ein Urteil der Vorinstanz: Der «Anstifter» wird nicht wegen Mordes belangt. Er habe keinen klaren Mord-Auftrag erteilt, so das Gericht. Damit kommt einer der beiden Angeklagten mit einer bedingten Geldstrafe davon. Der Todesschütze bleibt wegen Mordes verurteilt.

Download

Weitere Themen:

  • Kritik nach positivem Rechnungsabschluss: Hat die Stadt Olten zu viel gespart?
  • Grünes Licht für Schwimmbad-Sanierung in Möhlin
  • Bussen und Anzeigen sind keine Lösung: Das Tiefbauamt und das Littering

Mehr von «Regionaljournal Aargau Solothurn»

Nach links scrollen Nach rechts scrollen