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Das Aargauer Obergericht korrigiert ein Urteil der Vorinstanz: Der «Anstifter» wird nicht wegen Mordes belangt. Er habe keinen klaren Mord-Auftrag erteilt, so das Gericht. Damit kommt einer der beiden Angeklagten mit einer bedingten Geldstrafe davon. Der Todesschütze bleibt wegen Mordes verurteilt.
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