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Bis ein definitiver Platz für die Unterbringung des jungen Mörders gefunden ist, bleibt er wohl im Gefängnis Lenzburg.
SRF
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Aargauer Mörder muss fürsorgerisch untergebracht bleiben

Der 22-jährige Mörder, der aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden geflohen war, muss in fürsorgerischer Unterbringung bleiben, das Bundesgericht hat sein Beschwerde abgewiesen. Er sei eine konkrete Gefahr für Dritte, findet das höchste Gericht. Momentan ist er wegen seiner Flucht in U-Haft.

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Weitere Themen der Sendung:

  • Die Stadt Grenchen will neue Träger für die Messe Mia.
  • Der Solothurner Busbetrieb BSU hat einen Grossauftrag aus Biel.

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