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Marcel Rosenbach (links) zusammen mit Julian Assange (Mitte) und Holger Stark (rechts) in London 2010.
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Marcel Rosenbach zum Urteil im Assange-Prozess

Julian Assange wird nicht in die USA ausgeliefert, so das Urteil eines britischen Gerichts. Wie geht es für den Wikileaks-Gründer nun weiter? Was bedeutet das Urteil für die Pressefreiheit? Im «Tagesgespräch» ist der Spiegel-Journalist Marcel Rosenbach, der mit Wikileaks zusammengearbeitet hat.

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Die Erleichterung bei den Unterstützern von Julian Assange ist gross: Der Gründer der Whistleblower-Plattform Wikileaks wird nicht in die USA ausgeliefert. Dort droht Assange wegen der Veröffentlichung von geheimen Dokumenten eine lange Haftstrafe. Wie ist das Urteil des britischen Gerichts einzuordnen? Denn es waren die drohenden Haftbedingungen in den USA und Assanges schlechte psychische Verfassung, die den Ausschlag für das Urteil gaben. Ansonsten ist die Bezirksrichterin nicht auf die Argumente der Verteidigung eingegangen: Weder liess sie den Vorwurf gelten, der Prozess gegen Assange sei politisch motiviert gewesen. Noch sah sie die Enthüllung von Geheimdienstinformationen von Wikileaks durch die Pressefreiheit geschützt.

Was bedeutet dieses Urteil also für die Pressefreiheit? Darüber haben wir mit Marcel Rosenbach gesprochen, er ist seit rund 20 Jahren Journalist beim deutschen Nachrichtenmagazin Spiegel. 2010 war er zusammen mit Wikileaks an der Veröffentlichung der geheimen Kriegsberichte aus Afghanistan und dem Irak beteiligt. Rosenbach hat Julian Assange mehrfach in London getroffen und 2011 zusammen mit dem Journalisten Holger Stark das Buch «Staatsfeind Wikileaks» veröffentlicht. Was sind seine Gedanken zum Prozess-Urteil und zur Bedeutung von Wikileaks für den Journalismus? Barbara Peter hat mit Marcel Rosenbach gesprochen.

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