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Fahrzeugprüfung auf dem Prüfstand

Autos und Motorräder müssen in Zukunft möglicherweise weniger häufig vorgeführt werden: Die zuständigen Ämter überprüfen derzeit die aktuellen Prüfungsrhythmen. Einige Kantone halten sich schon heute nicht mehr an die Bestimmung, wonach Fahrzeuge nach 4 Jahren amtlich geprüft werden müssen.In verschiedenen Kantonen mögen die Prüfstellen nicht Schritt halten mit dem Anstieg der Fahrzeugzahlen. Zum Beispiel im Kanton St. Gallen, wo die Prüfung bei rund 105'000 Fahrzeugen überfällig ist. Hier hat die Zahl der Fahrzeuge in 10 Jahren um 22 Prozent zugenommen, der Kanton hat die Prüfkapazität aber nicht entsprechend angepasst. Die Folge: Autos und Motorräder werden nicht wie vorgeschrieben nach 4 Jahren erstmals zur Fahrzeugprüfung aufgeboten, sondern erst nach 5 Jahren. Genau so funktioniert es auch in den Kantonen Bern, Aargau und Zug, wie eine Umfrage des Konsummagazins «Espresso» von DRS 1 zeigt. Im Kanton Graubünden findet die erste Kontrolle sogar erst nach 7 Jahren statt - nach der Verordnung des Bundes wäre dann bereits die zweite Kontrolle fällig.Verzögerungen «kein Sicherheitsrisiko»Ein Auto erst nach 7 Jahren zu prüfen, sei kein Sicherheitsrisiko, sagt der Vorsteher des Bündner Strassenverkehrsamts, Gian-Franco Donati: «Wir haben keine konkreten Angaben, dass Fahrzeugmängel zu Unfällen führen würden.» Auch aus Sicht seines St. Galler Amtskollegen Georges Burger lässt sich die erste Kontrolle problemlos hinausschieben: «Neuere Fahrzeuge sind heute in einem sehr, sehr guten Zustand.» Strassenverkehrsämter, die die erste Fahrzeugprüfung hinausschieben, betonen, sie wollten damit die rechtzeitige Prüfung von älteren und damit störungsanfälligeren Fahrzeugen ermöglichen. Nach der aktuellen Verordnung müssen Autos und Motorräder zuerst nach 4, dann nach 3 und in der Folge jeweils im Abstand von 2 Jahren geprüft werden. Diese Prüfintervalle nehmen die zuständigen Ämter nun unter die Lupe. So könnte die Frist für die erste und eventuell auch die zweite Fahrzeugprüfung offiziell verlängert werden.Prüfungsprotokolle auswertenBei einer allfälligen Anpassung der Prüfintervalle wollen sich das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Kantone nicht alleine auf die Erfahrungen einzelner Strassenverkehrsämter verlassen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe wertet bis Ende Jahr die Protokolle von Fahrzeugprüfungen aus. «Wir wollen wissen, wann welche Fahrzeugmängel auftreten», erklärt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Dabei könnte allerdings nicht nur eine Fristverlängerung für neuere Fahrzeuge herausschauen, sagt Ernst Anderwert, Präsident der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa): «Es könnte sich zum Beispiel auch zeigen, dass ab 10 Jahren eine jährliche Fahrzeugprüfung nötig ist.» Für eine Anpassung der Prüfungsabstände ist der Bundesrat zuständig.

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