Mehr Rechte für Patienten
Am 1. Januar 2013 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Eine der wichtigsten Neuerungen: Patientinnen und Patienten können ihre Behandlungswünsche in einer Verfügung verbindlich festhalten. «Espresso» mit den wichtigsten Neuerungen für Patienten und ihre Angehörigen.
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