Zurück an den Telefonverkäufer
Bei Käufen via Telefon können Kunden künftig innert vierzehn Tagen vom Vertrag zurücktreten. Das beschloss am Mittwoch auch der Nationalrat. Anders als der Ständerat will er aber nichts wissen von einem Widerspruchsrecht für Waren, die im Internet bestellt werden.
Abonnieren
Um diesen Podcast zu abonnieren, benötigen Sie eine Podcast-kompatible Software oder App. Wenn Ihre App in der obigen Liste nicht aufgeführt ist, können Sie einfach die Feed-URL in Ihre Podcast-App oder Software kopieren.
Teilen