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Wenn das Urheberrecht das Kopieren einzelner Artikel erlaube, dürften die Bibliothken den Artikel auch scannen und per E-Mail verschicken, befindet das Bundesgericht. Bild: Bibliothek der ETH Zürich.
ETH Zürich / Alessandro Della Bella
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ETH - Sieg gegen drei mächtige Wissenschaftsverlage

Das Bundesgericht erlaubt der ETH-Bibliothek, Artikel aus Fachzeitschriften zu scannen und zu versenden. Ein Grundsatz-Entscheid, der nicht nur für Leserinnen und Leser bequem ist, sondern den Bibliotheken den Weg in die Zukunft frei gibt.

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