Zum Inhalt springen

Header

Audio
Zürcher Polizeigesetz verletzt Verfassung
abspielen. Laufzeit 25 Minuten 35 Sekunden.
Inhalt

Zürcher Polizeigesetz verletzt Verfassung

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Artikel des Zürcher Polizeigesetzes über die Informationsbeschaffung im Internet gestrichen werden muss.

Die Polizei sollte gemäss dem nun gestrichenen Paragraphen ohne richterliche Bewilligung in virtuelle Plattformen mit Zugangsbeschränkungen eindringen können, zum Beispiel in Pädophilen-Chats oder in die Kommunikation zwischen Hooligans.

Nach Auffassung des Bundesgerichts widerspricht das aber der Verfassung. Mit der Überwachung privater Kommunikation, die nicht an die breite Öffentlichkeit gerichtet ist, werde der in der Bundesverfassung festgeschriebene Schutz der Privatsphäre verletzt.

Mehr von «Mein Tag»

Nach links scrollen Nach rechts scrollen