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Angehörige leisten in der Schweiz jährlich Pflegearbeit im Wert von dreieinhalb Milliarden Franken.
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Angehörigenpflege und Berufstätigkeit: Wie soll das gehen?

In rund 100‘000 Haushalten in der Schweiz lebt eine pflegebedürftige Person. Rund 80 Prozent dieser Pflegebedürftigen werden von einer angehörigen Person betreut. In der Regel steht diese noch mitten im Erwerbsleben. Wie man beides unter einen Hut bringt, ist Thema im «Treffpunkt».

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Was haben die Eltern eines Frühgeborenen, die Ehepartnerin eines Mannes mit Multipler Sklerose und der Sohn einer Mutter mit Demenz gemeinsam? Sie sind in der Regel im Erwerbsalter. Dank Fortschritten in Medizin, Pharmazie und Technik können Menschenleben vermehrt gerettet und verlängert werden. Aber damit dauert das Leben mit Gesundheitsbeeinträchtigung länger.

Diese Tatsache wird künftig zu einer zentralen gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderung: Wie lassen sich die Erwerbstätigkeit und die Pflege von Angehörigen vereinbaren? Für die Zukunft besteht Handlungsbedarf, sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite.

Ein Bundesziel 2011 bis 2015 ist, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gemeinsame Werte zu stärken. Die Förderung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Angehörigenpflege wird als eine der Massnahmen dieses Ziels genannt.

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