Unverjährbarkeits-Gesetz im Nationalrat

Aus Tagesschau vom 06.03.2012, 19:30 Uhr

Unverjährbarkeits-Gesetz im Nationalrat

Der Nationalrat hat die Umsetzung der Unverjährbarkeits-Initiative diskutiert. Der Rat folgte Kommission und Bundesrat und belässt die Altersgrenze bei zwölf Jahren. Vor gut drei Jahren hatte das Stimmvolk entschieden, dass schwere sexuelle Straftaten an Kindern nicht mehr verjähren dürfen.
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vom 06.03.2012, 19:30

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