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Wieviel Überwachung brauchen wir?
Aus Forum vom 01.09.2016. Bild: Keystone
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Radio SRF 1 Nachrichtendienst: Wie viel Überwachung wollen wir?

Eindringen in fremde Computer, Verwanzen von Räumen, Überwachen des Internetverkehrs: Der Nachrichtendienst des Bundes soll in Zukunft mehr Kompetenzen erhalten. So will es das neue Nachrichtendienstgesetz, über das wir am 25. September 2016 abstimmen. Wie viel Überwachung aber wollen wir?

Heute darf der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verdächtige Personen nur im öffentlichen Raum überwachen. Sobald sich jemand in den privaten Raum zurückzieht, darf der NDB nicht mehr aktiv sein. An der Wohnungstür beispielsweise dürfen die Agenten nicht mehr weiter.

Was sich ändern soll

Mit dem neuen Gesetz soll der Nachrichtendienst zusätzliche Instrumente bekommen, die ihm auch das Eindringen in den privaten Bereich erlauben würden. Dazu gehören das Verwanzen von Wohnungen, das Überwachen vom Post- und Internetverkehr oder das Eindringen in fremde Computer.

Diese Massnahmen sind allerdings nur nach einer mehrstufigen Genehmigung möglich. Diese erfolgt durch das Bundesverwaltungsgericht und den Verteidigungsminister. Dieser wiederum muss vorgängig die Vorsteher des EDA und des EJPD konsultieren.

Pro und Contra: Das sind die Argumente

Porträt von Martin Steiger.
Legende: Martin Steiger, Rechtsanwalt. zVg

Die neuen Kompetenzen für den NDB gingen viel zu weit, meint Martin Steiger. Er ist Anwalt für Recht im digitalen Raum und engagiert sich als Sprecher der «Digitalen Gesellschaft» für Freiheit und Grundrechte. Die neuen Massnahmen würden zu schwerwiegenden Eingriffen in Menschenrechte wie das Recht auf Schutz der Privatsphäre führen. Es gebe keine Hinweise, dass mehr Überwachung auch mehr Sicherheit bringe.

Porträt von Bruno Lezzi.
Legende: Bruno Lezzi, Dozent für Sicherheitspolitik an der Universität Zürich. zVg

Der Nachrichtendienst müsse sich der neuen Bedrohungslagen anpassen, meint Bruno Lezzi. Er ist Dozent für Sicherheitspolitik an der Universität Zürich. Als zugeteilter Stabsoffizier war er von 1977 bis 1983 für die Stabsgeschäfte der ehemaligen Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr zuständig. Das Gesetz stärke den Schutz vor aktuellen Bedrohungen. Dabei werde aber die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gewahrt, weil die neuen Instrumente nur nach einem mehrstufigen Bewilligungsverfahren eingesetzt werden dürfen.

Was ein Geheimdienst darf und was nicht, sei keine Prinzipienfrage, meint hingegen Guido Berger. Er leitet die Digitalredaktion von Schweizer Radio SRF. Die Kompetenzen müssten immer wieder neu ausgehandelt werden und hängen stark vom Vertrauen ab, welches die Gesellschaft in die Institutionen hat.

Kontroverse Online-Diskussion

Braucht der Nachrichtendienst die neuen Instrumente, die im Gesetz aufgeführt sind? Ist die Vorlage angemessen oder schiesst sie über das Ziel hinaus? Die Online-Diskussion der Hörerinnen und Hörer finden Sie im Kommentarfeld.

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