Schulden sind in der Schweiz keine Seltenheit. Die Steuerbelastung spielt dabei eine wichtige Rolle. Gemäss Erhebung des Bundes waren 2020 fast zehn Prozent der Bevölkerung mit den Steuern in Verzug. Bei der Schuldenberatung Schweiz haben über 80 Prozent der Klienten und Klientinnen Steuerschulden. Dies führt zu tausenden Betreibungen und Millionen an abgeschriebenen Schulden. Basel-Stadt will dem nun entgegenwirken.
Freiwilliger Lohnabzug
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat Ende Oktober knapp einem Gegenvorschlag zur SP Initiative «Keine Steuerschulden dank Direktabzug» zugestimmt. Geplant ist ein pauschaler Lohnabzug von 10 Prozent (bzw. 5 Prozent in Riehen und Bettingen), den Arbeitgeber direkt ans Steueramt überweisen. Für Firmen ab 50 Mitarbeitenden ist er verpflichtend, für kleinere Unternehmen freiwillig. Für Angestellte ist der Lohnabzug ebenfalls freiwillig. Wer ihn nicht will, muss sich ausdrücklich dagegen aussprechen (Opt-Out-Möglichkeit). Eine Steuererklärung muss weiterhin ausgefüllt werden. Die definitive Abrechnung erfolgt nach der Veranlagung.
Das Vorhaben wurde von den Fraktionen Basta, SP und Grüne unterstützt, während FDP, GLP, LDP, Mitte-EVP und SVP dagegen waren. Arbeitgeber- und Gewerbeverbände haben das Referendum ergriffen, die Vorlage kommt voraussichtlich vors Volk.
Argumente der Gegner
Gegner sehen den Direktabzug als Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger. Sie befürchten zudem eine Schuldenverlagerung, weil das Geld an anderer Stelle fehlen könnte. Personen mit knappem Budget würden den Abzug wohl meiden. Da weiterhin eine Steuererklärung nötig ist, gäbe es keine Entlastung für Steuerpflichtige.
Für Unternehmen bedeute der Abzug jedoch hohen bürokratischen Aufwand und ein Haftungsrisiko, da sie zu Steuereintreibenden würden. Zudem betreffe der Direktabzug nur rund einen Drittel aller Arbeitnehmenden im Kanton, welche auch dort wohnen.
Argumente der Befürworter
Befürworter argumentieren, dass die jährliche Steuerrechnung – oft als hohe Einmalzahlung – zu finanziellen Problemen, Verzugszinsen und Betreibungen führen kann. Steuerschulden stehen oft am Anfang einer Schuldenspirale.
Ein automatischer Direktabzug beim Lohn soll das Verschuldungsrisiko senken. Eine Reduktion der Betreibungen entlaste zudem den Kanton, spare Aufwand und sichere Steuereinnahmen.
Keine neue Idee
Im 2022 forderte eine Parlamentarische Initiative (Emmanuel Amoos/SP) auf nationaler Ebene die Einführung eines freiwilligen Lohnabzugs für Steuern. Die Initiative scheiterte im März 2024 im Ständerat. Sollte Basel-Stadt das Vorhaben umsetzen, könnten weitere Kantone folgen.