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Aktuell Eine kurze Geschichte des Schweizer Frauenwahlrechts

Am Donnerstag läuft  «Suffragette» an. Der Film erzählt vom Kampf einer britischen Untergrund-Organisation für das Frauenwahlrecht zum Beginn des 20. Jahrhunderts. In der Schweiz dauerte es noch länger, bis auch Frauen abstimmen und wählen durften.

Der Kampf für Gleichberechtigung war und ist ein langer und zäher. Das zeigt  «Suffragette» eindrucksvoll am Beispiel Grossbritanniens. Der Film (in den Hauptrollen unter anderem Meryl Streep und Carey Mulligan) beschreibt die Geschichte der «Women's Social and Political Union», die sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts während teils brutalen Auseinandersetzungen mit dem Staat immer mehr zur radikalen Untergrundorganisation wandelt. Erst 1928 wurde das Wahlrecht für Frauen eingeführt.

In der Schweiz dauerte der Weg noch über 40 Jahre länger – erst 1971 wurde das Frauenstimmrecht von der Bevölkerung angenommen.

Klare Trennung

Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts gab es hierzulande Gruppierungen, die sich vermehrt für die Belangen der Frau einsetzten. Ihr Kampf fusste aber immer noch auf einem Weltbild, das die Rolle von Mann und Frau in der Gesellschaft zweigeteilt sah: während Frauen in sozial-moralischen Belangen aktiv waren, sollte den Männern die Politik überlassen werden.

Zur Zeit des Ausbruchs des ersten Weltkriegs bestanden in der Schweiz schon mehrere Frauenverbände – und während in Europa nach Ende des Krieges 1918 schon in einigen Ländern (unter anderem Deutschland) das Wahlrecht für Frauen eingeführt worden war, wartete man hier immer noch auf Gleichberechtigung.

Besonders in den 1930er-Jahren traten ihre Forderungen in den Hintergrund – der aufkommende Faschismus machte das Weiterverfolgen der politischen Ziele beinahe unmöglich. Die Stimmen, die ein geschlechterübergreifendes Wahl- und Stimmrecht forderten, waren trotzdem nicht mehr zu überhören.

Das lange Warten

Erst 1959 kam es auf nationaler Ebene zur ersten Abstimmung über das Frauenwahlrecht. Die männliche Wählerschaft lehnte den Vorstoss aber mit grosser Mehrheit ab. Vor allem die 68er-Bewegung fungierte in der Stimm- und Wahlrechtsfrage quasi als Dosenöffner. Es entwickelte sich eine Art neuer und radikalerer Feminismus, der nicht länger nur auf traditionellen Werten basierte – und schliesslich 1971 das Frauenwahlrecht mit sich zog; als einer der letzten mitteleuropäischen Staaten. Es sollte aber noch 13 weitere Jahre dauern, bis mit Elisabeth Kopp die erste Bundesrätin gewählt wurde.

Eine Ausnahme stellte der Kanton Appenzell-Innerrhoden dar. Noch am 29. Mai 1990 sagten die Männer an der Landsgemeinde in Appenzell ein letztes Mal Nein zum Frauenstimm- und Wahlrecht auf Kantonsebene. Die Veränderung kam trotzdem und zwar von oben diktiert. Im November 1990 sprach das Bundesgericht ein Machtwort und beschloss: Auch im Kanton Appenzell Innerrhoden seien Menschenrechte wichtiger als Tradition. Im April 1991 war es dann soweit: An der Landsgemeinde in Appenzell hoben erstmals auch Frauen ihre Hand zur Stimmabgabe.

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