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Beispiel für eine Zeitschrift als Hörbuch
Aus Musikwelle Magazin vom 18.10.2016. Bild: zvg
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Radio SRF Musikwelle Hör- und Lesevergnügen für Sehbehinderte

Auch wer sehbehindert ist, kann sich in Bücher vertiefen, in Zeitschriften stöbern oder Abstimmungsunterlagen studieren. Mit rund 50'000 Titeln verfügt die Schweizerische Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte über ein umfangreiches Angebot für zahlreiche Hör- und Lesestunden.

Die Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte SBS unterscheidet sich kaum von einer herkömmlichen Bibliothek. Von Mundartliteratur über Literaturklassiker bis hin zu Gesellschaftsthemen, findet man hier alles. Einziger markanter Unterschied ist die Aufbereitung der einzelnen Medien. Sie werden in Blindenschrift, als Grossdruck, Hörbuch oder E-Book zur Verfügung gestellt.

Individuell anpassbar

Hörbücher und E-Books weisen dabei äusserst nützliche Funktionen auf. Mit einem speziellen Gerät lässt sich zum Beispiel die Sprechgeschwindigkeit bei einem Hörbuch individuell einstellen.

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Andrea Sättele über die spezielle Technik von Hörbüchern und E-Books
aus Musikwelle Magazin vom 18.10.2016. Bild: SBS
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Dank dem bei E-Books verwendeten DAISY-Format kann der Leser Schrift und Kontrast anpassen, Kapitel ansteuern, Lesezeichen setzen oder den Text mit einer Sprachausgabe vorlesen lassen.

Besondere Produkte

Einzigartig im SBS-Angebot sind Zeitschriften, die als Hörbuch einmalig oder im Abonnement erhältlich sind.

Seit 30 Jahren werden auch Unterlagen zu eidgenössischen, kantonalen oder städtischen Vorlagen vertont. Gerade dieser Service ist bei den Kunden sehr beliebt. Sie schätzen es, selbständig und unbeeinflusst ihre eigene Meinung bilden zu können.

SBS-Kundschaft

Die SBS in Zürich steht – wie es der Name schon sagt – allen Blinden, Seh- und Lesebehinderten offen.

Per gesetzlicher Definition gilt ein Mensch dann als sehbehindert, wenn er mit dem besseren Auge – auch wenn er Brille oder Kontaktlinsen trägt – ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent hat. Wird dies durch ein Arztzeugnis bescheinigt, steht der Zugang zur Bibliothek jedermann offen.

Privatpersonen bezahlen für die Nutzung eine einmalige Gebühr von 50 Franken, Institutionen eine Jahresgebühr von 250 Franken.

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