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schnelles rotes Auto und ein Radarkasten
Legende: Eine mobile Radaranlage kostet ungefähr 200'000 Franken. Keystone
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Wissen tanken So wird auf der Autobahn geblitzt - und so gebüsst

Geschwindigkeitsmessungen werden von vielen Autolenkern als nervende und überflüssige Kontrolle angesehen. Die verantwortlichen Kantonspolizisten und das Bundesamt für Strassen ASTRA wollen damit die Sicherheit auf Autobahnen gewährleisten. Bis zu 260 Franken kann überhöhte Geschwindigkeit kosten.

Anders als im Jahr 1965 ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen heute nicht eine Empfehlung, sondern Pflicht. Zur Geschwindigkeitsmessung verwenden die Kantonspolizisten und das ASTRA drei verschiedene Techniken.

Lichtschranken, Radar und Laser

  • Beim Lichtschrankensystem wird die Zeitdifferenz zwischen zwei Lichtstrahlen gemessen. Fährt das Auto am ersten Strahl vorbei wird die Messung ausgelöst und bei einem zweiten Lichtstrahl gestoppt. Anhand der gemessenen Zeit kann die Geschwindigkeit berechnet werden.
  • Der Radar errechnet die Fahrzeuggeschwindigkeit mithilfe eines ausgesendeten Radar-Signals. Anhand der Zeitdifferenz vom Ausstrahlen der Signale bis zum Eintreffen dessen Echos können die Stundenkilometer berechnet werden.
  • Eine ähnliche Methode kommt beim Laser zur Anwendung. Anstelle von Wellen sendet er Infrarotimpulse aus. Wie beim Radar wird anhand der Zeitdifferenz vom Messgerät zum Auto und zurück die Fahrgeschwindigkeit berechnet.

Rund 70 feste Geschwindigkeitsmessanlagen sind laut dem ASTRA entlang dem Schweizer Nationalstrassennetz installiert. Dabei hat der Kanton Schaffhausen die höchste Radardichte, Jura die niedrigste. Im Kanton Aargau, Glarus, Jura und Wallis sind keine fixen Blitzkästen installiert.

Das wird auf Schweizer Autobahnen unter anderem gebüsst

Delikt
Busse in CHF
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit nach Abzug um 1-5 km/h
20
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit nach Abzug um 6-10 km/h
60
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit nach Abzug um 11-15 km/h
120
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit nach Abzug um 16-20 km/h
180
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit nach Abzug um 21-25 km/h
260
Missbräuchliche Verwendung der Warnblinklichter am stehenden / fahrenden Fahrzeug
40
Missbräuchliche Abgabe von Warnsignalen 40
Fahren ohne Licht am Tag / in der Nacht
40 / 60
Mitführen eines nicht gesicherten Mitfahrers / Kindes
60
Nichttragen der Sicherheitsgurten
60
Unterlassen der Richtungsanzeige 100
Nichteinstellen der Richtungsanzeige nach erfolgter Richtungsänderung 100
Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt 100
Parkieren auf dem Pannenstreifen einer Autobahn bis 60 Minuten120
Fahren auf dem Pannenstreifen von Autobahnen140

Erlaubte Höchstgeschwindigkeit

Box aufklappen Box zuklappen

Grundsätzlich gilt auf Schweizer Autobahnen die Tempolimite 120 km/h. Abweichungen gibt es beispielsweise in Kurven und Tunnels, bei Baustellen und zunehmend bei dichtem Verkehr oder Verkehrsüberlastung. Bei solchen erschwerten Fahrverhältnissen legt das ASTRA eine tiefere Höchstgeschwindigkeit fest.

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