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Folge 2: Waldmann und von Flüe Ein selbständiges staatliches Gebilde entsteht

Mit dem Bund von 1291 sollen Uri, Schwyz und Unterwalden den Grundstein zur Eidgenossenschaft gelegt haben. Durch die späteren Bündnisse mit weiteren Land- aber auch Stadtkantonen entsteht jedoch erst ein staatenähnliches Gebilde.

Bundesschwur Zürich
Legende: Bundesschwur Zürich Diebold Schilling der Jüngere

Als weiterer Landkanton geht Luzern, das sich von seinen habsburgischen Stadtherren absetzen will, 1332 ein Bündnis mit den reichsfreien Waldstätten ein. Knapp 20 Jahre später verbündet sich auch der Stadtkanton Zürich mit Uri, Schwyz und Unterwalden: Nach einer Zunftrevolution befürchtet man dort adlige Restaurationsgelüste. 1353 sichert sich Bern schliesslich durch das Bündnis mit Uri, Schwyz und Unterwalden die Rückendeckung bei seinen Expansionsbestrebungen Richtung Westen. Diese Bündnisse beinhalten anfänglich nur gegenseitige Hilfsverpflichtungen im Falle einer Bedrohung. Die Bildung eines Staates ist durch diese vertraglichen Vereinbarungen keineswegs beabsichtigt. Sie dienen vielmehr der Friedenssicherung unter den Vertragsparteien und der Verteidigung der teilweise noch umstrittenen Reichsfreiheit der Bündnispartner.

Ein lockeres Bündnissystem mit dem Wunsch nach Expansion

Durch den Einschluss von alten Gebieten, die unter dem Einfluss der Habsburger stehen wie etwa Luzern, Glarus, Zug aber auch Unterwalden, ist der habsburgische «Privatbesitz» durch diese Bündnisse von Anfang an bedroht. Gemeinsam bilden die acht alten Orte schliesslich ein lockeres System von verschiedenen Verträgen, innerhalb derer sich jeweils drei, vier oder fünf Orte untereinander zu Frieden und Hilfeleistung verpflichten.

Schlacht bei Marignano
Legende: Schlacht bei Marignano Zugeschrieben dem Maître de la Ratière, 16. Jh.

Gleichwohl drängen die Bündnispartner in zahlreichen Auseinandersetzungen den territorialen Anspruch von Habsburg-Österreich immer mehr zurück: Am Ende des 14. Jahrhunderts kann man von einer Eidgenossenschaft reden, die sich als selbständiges staatliches Gebilde im deutschen Reich abzuzeichnen beginnt. Allerdings dominieren innerhalb der Eidgenossenschaft nach wie vor die Eigeninteressen der Kantone.

Kaum haben sich die Städte und Länder von der adligen Vorherrschaft befreit, beginnen sie ihrerseits Expansionsbestrebungen zu verfolgen. Diese sollten erst mit der schmählichen Niederlage in der Schlacht bei Marignano 1515 enden.

Quellen:

Dieter Fahrni 1982: «Schweizer Geschichte, ein historischer Abriss von den Anfängen bis zur Gegenwart», Pro Helvetia Schweizer Kulturstiftung, Zürich.

Volker Reinhardt 2006: «Kleine Geschichte der Schweiz», C.H. Beck, München.

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