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Folge 3:Guillaume Henri Dufour Immer noch ein Staatenbund: Der Bundesvertrag von 1815

An der «Langen Tagsatzung» in Zürich schliessen 22 Kantone 1815 einen neuen Vertrag. Nach zähen Verhandlungen wird am 15. August im Grossmünster der «Bundesvertrag zwischen den XXII Kantonen der Schweiz» beschworen.

Wiener Kongress 1814, Stich nach Jean-Baptiste Isabey
Legende: Wiener Kongress 1814, Stich nach Jean-Baptiste Isabey Künstler unbekannt

In der Restauration von 1815 stellt der Wiener Kongress nach der Niederlage Napoleons den alten, neutralen Staatenbund wieder her. In diesem Sinne stellt auch der Bundesvertrag desselben Jahres eine Wiederherstellung und Stütze des Acién régime, der Herrschaft von Adligen und vorherrschenden Familien, dar. Dennoch vereinigt der Bundesvertrag die 22 Kantone zur «Schweizerischen Eidgenossenschaft». Dies ist die bis heute gültige offizielle Bezeichnung der Schweiz. Obwohl die Kantone weiterhin weitestgehend souverän bleiben, treten sie doch gewisse Kompetenzen an die Tagsatzung ab: So geht diese etwa mit Drittstaaten Bündnisse und Handelsverträge ein, ernennt eidgenössische Gesandte, erklärt Krieg und schliesst Frieden. Zudem verfügt die Tagsatzung über ein 30‘000 Mann starkes Heer und hat die Kompetenz, dessen General zu ernennen. Die Tagsatzung tritt alle zwei Jahre abwechslungsweise in Bern, Zürich oder Luzern zusammen. Der amtierende Bürgermeister oder Schultheiss des Tagungsortes führt jeweils den Vorsitz.

Jedem seine Verfassung

Innerhalb des Bundesvertrags gewährleisten sich die Kantone gegenseitig ihre Verfassung und ihr Gebiet. Damit sind die Kantone Tessin, Aargau, St. Gallen und Waadt erstmals in ihrem territorialen Bestand anerkannt und geschützt. Die am Bund beteiligten Kantone haben zwar das Recht weitgehend autonom vorzugehen und etwa Wirtschaftsverträge abzuschliessen. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass solche Abkommen die Rechte der anderen Kantone oder der Eidgenossenschaft nicht beschneiden. Die Tagsatzung muss also vorher darüber informiert werden.

Heilige Klöster und keine Sonderbündnisse

Der Bundesvertrag verbietet Verbindungen und Verträge, sogenannte Sonderbünde, unter einzelnen Kantonen, die sich für andere als nach nachteilig erweisen könnten. Zudem garantiert er den Fortbestand aller Klöster auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft. Beide Klauseln sollten schon bald zum Problem werden.

Quellen:

Ernst Bohnenblust 1974: «Geschichte der Schweiz», Eugen Rentsch Verlag, Zürich.

Historisches Lexikon der Schweiz, «Bundesvertrag»

Dieter Fahrni 1982: «Schweizer Geschichte. Ein historischer Abriss von den Anfängen bis zur Gegenwart», Pro Helvetia, Zürich.

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