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Baum fällt auf fahrendes Auto: Lenker muss blechen
Aus Kassensturz vom 24.01.2017.
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«Kassensturz»-Test Baum fällt auf fahrendes Auto: Lenker muss blechen

Ein morscher Baum fällt auf ein fahrendes Auto. Wie durch ein Wunder wird dabei niemand verletzt, das Auto aber erleidet Totalschaden. Die Versicherung der zuständigen Gemeinde will nur einen Teil des Schadens übernehmen. Denn: Autofahrer treffe immer eine Mitschuld. «Kassensturz» spricht Klartext.

Markus Fischer sitzt der Schrecken jetzt noch in den Knochen, wenn er an den August-Sonntag letzten Jahres zurück denkt. «Es gab einen Chlapf. Und der Baum fiel aufs Auto. Zum Glück wurde niemand verletzt und wir konnten alle aussteigen», erzählt Ziegler.

Die Windschutzscheibe und die Kühlerhaube waren stark beschädigt, der Seitenspiegel abgerissen. Und eine tragende Säule war stark in Mitleidenschaft gezogen. Totalschaden!

Autofahrer trägt immer Mitschuld

Beule
Legende: Der Schaden an der Dachsäule SRF

Für Markus Fischer war klar: Den Schaden wird eine Versicherung übernehmen. Doch die Teilkasko von Markus Fischer zahlt in solchen Fälle nicht. Und auch die Haftpflicht-Versicherung der Gemeinde, auf deren Grund und Boden der Unfall geschah, zahlt nur die Hälfte des Schadens.

Markus Fischer ist empört: «Da denkt man, es gebe Versicherungen, die genau für solche Sachen aufkommen. Und am Ende bleibt man trotzdem auf dem Schaden sitzen.»

Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, so haftet der Halter für den Schaden.
Autor: Strassenverkehrsgesetz SVG Art 58 abs 1 SVG

Der Haftpflichtexperte und Rechtsprofessor Vito Roberto von der Universität St. Gallen bestätigt den erstaunlichen Fakt. «In dem Moment, wo sie ein Fahrzeug in Betrieb nehmen, stellen sie an sich eine Gefahr dar. Und sie haften für Schäden, die geschehen», sagt Roberto. Juristisch nennt sich das «Betriebsgefahr».

Konkret: Als Halter eines Fahrzeuges das in Betrieb ist, müssen sie allenfalls selbst dann einen Teil des Schadens bezahlen, wenn sie gar nichts falsch gemacht haben. Sogar dann also, wenn ihnen ein Baum aufs Auto knallt.

Gemeinde verweist auf Haftpflicht-Versicherung

Experte
Legende: Rechtsprofessor Vito Roberto. SRF

Unbestritten ist: Die Gemeinde Schattenhalb haftet. Sie muss dafür sorgen, dass auf ihrem Gebiet keine Bäume auf die Strassen fallen. Deshalb fordert Fischer von der Gemeinde, sie solle den Restbetrag übernehmen.

Doch die Gemeinde lehnt ab. Sie schreibt: «Auf die Forderung, welche über das von der Versicherung festgestellte Schadenausmass hinausgeht, kann die Gemeinde aus Präjudizgründen nicht eintreten.»

Markus Fischer hat unterdessen ein neues Auto gekauft. Auf eine Vollkasko-Versicherung verzichtet er aber weiterhin. In der Hoffnung, dass ihm kein zweites Mal ein Baum aufs Auto-Dach knallt.

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