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Bin ich nicht versichert, obwohl ich die Prämie bezahlt habe?
Aus Espresso vom 03.11.2016. Bild: Colourbox
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Sonstiges Recht Bin ich nicht versichert, obwohl ich die Prämie bezahlt habe?

Eine Frau weigert sich, die Mahnspesen auf der Prämienrechnung zu bezahlen. Jetzt will die Versicherung einen Schaden nicht übernehmen. «Espresso» sagt, ob die Frau nun wirklich auf dem gesamten Schaden sitzen bleibt.

Wer die Prämie seiner Hausrat-, Haftpflicht oder Kaskoversicherung nicht rechtzeitig bezahlt, verliert unter Umständen den Versicherungsschutz.

Weil Prämienausstände für Konsumentinnen und Konsumenten solch gravierende Folgen haben können, ist die Versicherung von Gesetzes wegen verpflichtet, einen säumigen Kunden schriftlich zu mahnen und ihn auf diese Folgen aufmerksam zu machen. Hat sie das gemacht und zahlt der Kunde innerhalb der Mahnfrist nicht, so verliert er die Deckung. In einem Schadenfall ist er also nicht versichert.

Versicherungschinesisch und was es bedeutet

Nach Ablauf der Mahnfrist hat der Kunde noch zwei Monate Zeit, die offene Prämienrechnung einzuzahlen. Tut er das und nimmt die Versicherung die Zahlung an, so ist der Kunde wieder versichert. Der Versicherungsschutz «lebt wieder auf», wie es im Versicherungsjargon heisst.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde die offene Prämie innerhalb dieser zwei Monate ab Ablauf der Mahnfrist einbezahlt und zwar samt Mahnspesen und allfälligen Betreibungskosten. Das steht so ausdrücklich im Versicherungsvertragsgesetz.

Versicherungen können Kunden ablehnen

Säumige Zahler haben aber nicht in jedem Fall die Chance, dass die Versicherung weiter läuft. Die Versicherungsgesellschaft kann nämlich die Zahlung nach Ablauf der Mahnfrist ablehnen und damit den Vertrag auflösen. Oder sie kann nach Ablauf der Mahnfrist sofort vom Vertrag zurück treten. In beiden Fällen muss sich der Kunde eine neue Versicherung suchen. Einen Anspruch, wieder aufgenommen zu werden, gibt es nicht.

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Diese Rechtslage bekommt die «Espresso»-Hörerin nun doppelt zu spüren: Weil sie nur die Prämie, nicht aber die Mahnspesen bezahlt hat, ist der Versicherungsschutz nicht wieder aufgelebt. Das bedeutet, dass sie für ihren Schaden nun keine Versicherungsleistungen beanspruchen kann.

Zudem kann es sein, dass die Versicherung die restliche Zahlung nicht annehmen wird und damit nicht bereit ist, den Vertrag weiter zu führen oder den Vertrag zu den gleichen Bedingungen weiter zu führen.

Was in der Mahnung zwingend drinstehen muss

Damit eine Versicherung einen Kunden wegen Prämienausständen ausschliessen kann, muss sie ihm in einer letzten Mahnung diese Konsequenzen androhen. Diese vom Gesetz vorgeschriebene Mahnung muss schriftlich sein und sie muss folgende Informationen enthalten:

  • Eine klare Aufforderung, den offenen Betrag zu bezahlen.
  • Welchen Betrag der Kunde zahlen muss und wie sich dieser Betrag zusammensetzt (Prämie, Mahnspesen, Inkassospesen)
  • Zahlungsfrist: Bis wann der offene Betrag bei der Versicherung eingehen muss
  • Konsequenzen des Zahlungsverzuges: Ruhen der Versicherungsleistung, Rücktrittsrecht der Versicherung und gesetzliche Annahme, dass die Versicherung den Vertrag nicht weiterführen will, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Mahnfrist keine Betreibung oder Klage gegen ihren Kunden einleitet.

Enthält eine gesetzliche Mahnung nicht alle diese Informationen, gilt sie als unvollständig und entfaltet keine Wirkung. Das hat das Bundesgericht so entschieden.

Letzte Chance: Die Mahnung unter die Lupe nehmen

Die «Espresso»-Hörerin hat somit nur noch eine Chance: Sie kann prüfen, ob die Mahnung ihrer Versicherung alle vorgeschriebenen Informationen enthält. Fehlen einzelne Hinweise, so wäre die Mahnung ungültig und damit auch der ausgesprochene Leistungsstopp. In diesem Falle müsste die Versicherung die Mahnung wiederholen und den Schaden der «Espresso»-Hörerin übernehmen.

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