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Kamera auf dem Kino-WC: «Was soll das?»
Aus Espresso vom 07.04.2016. Bild: Colourbox
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Multimedia Bundesgericht schränkt Überwachungs-Kameras ein

In der Schweiz sind allein im öffentlichen Raum über 21‘000 Überwachungskameras installiert, immer mehr werden auch Freizeitanlagen entsprechend ausgerüstet. Nun hat das Bundesgericht auch einen Entscheid zu Kameras in Mietshäusern gefällt.

Eine in der Decke über dem Lavabo versteckte Kamera hat David F. auf der Toilette des Zürcher Kinos Sihlcity irritiert. «Was soll das?», fragte sich der Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso».

Er fühlte sich in seiner Privatsphäre verletzt und wollte wissen, ob es statthaft ist, mit einer Kamera das Herren-WC zu überwachen. Das Kino-Personal konnte ihm über den Kameraeinsatz allerdings keine Auskunft geben.

Bundesgerichtsurteil

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Ein Vermieter darf nicht überall Überwachungskameras montieren. Das Bundesgericht hat einem Mieter Recht gegeben, der sich an einer Kamera gestört hatte, welche den Eingang seiner Wohnung filmte. Die Privatsphäre sei hier höher zu gewichten als die Abschreckung von Einbrechern. Zum Artikel

Privatsphäre muss respektiert werden

Grundsätzlich gilt: Der Einsatz von Videokameras ist – unter bestimmten Voraussetzungen – auch in Toilettenanlagen erlaubt. Um bei Videoaufnahmen die Privatsphäre von Toilettenbesuchern nicht zu verletzen, hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) strenge Richtlinien erlassen.

Dazu gehört gemäss Datenschützerin Silvia Böhlen auch die vorgängige Information der WC-Besucher: «Besucher müssen selber entscheiden können, ob sie den überwachten Raum betreten wollen oder nicht.»

Zudem muss sich die Überwachung auf den Vorraum der Toilette beschränken oder der Fokus so eingestellt werden, dass die Benutzer der Toilette nur beim Betreten und Verlassen der Kabine gefilmt werden.

Der Aufnahmebereich muss also auf das absolute Minimum beschränkt werden. In Umkleide- und Toilettenkabinen selbst ist filmen nicht erlaubt und die Aufnahmen müssen in der Regel nach 24 Stunden wieder gelöscht werden. Die den Betroffenen rechtlich zugesicherte Möglichkeit, die Aufnahmen zu kontrollieren, wird allerdings äusserst selten wahrgenommen.

Die im Kino Sihlcity aufgenommenen Videosequenzen würden jedoch öfters von der Polizei kontrolliert, erklärt die Kinobetreiberin. Wie vorgeschrieben würden die Aufnahmen in der Regel am Folgetag wieder gelöscht. Die Informationspflicht werde im Züricher Kino mit einem Hinweisschild an der WC-Türe erfüllt.

Videoüberwachung bald auf Schritt und Tritt

Gemäss Silvia Böhlen ist die Kamera auf der Herren-Toilette des Züricher Kinos kein Einzelfall. Videoanlagen würden immer kleiner und immer billiger, weshalb die Zahl der Überwachungseinsätze seit Jahren ständig steige.

Damit steige auch die Zahl jener Menschen, die sich durch Kameras gestört fühlten. Entsprechend seien in den letzten Jahren deswegen immer mehr Klagen beim Datenschützer eingereicht worden.

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