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Rechtsfrage: Dürfen Väter für's kranke Kind zu Hause bleiben?
Aus Espresso vom 26.05.2016. Bild: Colourbox
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Arbeitsrecht Darf ein Vater sein krankes Kind betreuen?

Frauen dürfen am Arbeitsplatz fehlen, wenn sie zu Hause ihr krankes Kind pflegen müssen. Was aber, eine Mutter selber krank ist? Hat dann auch der Vater das Recht, zu Hause zu bleiben?

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Angestellte mit Kindern haben am Arbeitsplatz einige besondere Rechte: So muss der Arbeitgeber bei der Festsetzung der Arbeitszeiten so weit wie möglich Rücksicht nehmen und er darf Angestellte mit Kindern nur zu Überstunden heranziehen, wenn diese damit einverstanden sind.

Zudem dürfen Angestellte bis zu drei Tage zu Hause bleiben, wenn ihr Kind krank ist. Geregelt sind diese speziellen Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer mit Familienpflichten im Arbeitsgesetz.

16-Jährige sind rechtlich keine «Kinder»

«Espresso»-Hörer Yves Ulrich darf sich also gestützt auf den Artikel 36 des Arbeitsgesetzes im Betrieb abmelden und maximal drei Tage zu Hause bleiben, wenn seine Frau selber krank ist und sich nicht um das kranke Kind kümmern kann.

Um Missbräuchen vorzubeugen, sieht das Gesetz eine Reihe von Voraussetzungen vor:

  1. Meldet sich ein Elternteil von der Arbeit ab um sein krankes Kind zu betreuen, so muss er die Krankheit des Kindes mit einem Arztzeugnis belegen können.
  2. Ein Elternteil darf maximal drei Tage zu Hause bleiben. Ist das Kind länger krank, so müssen betroffene Eltern für die Betreuung Freitage nehmen oder eine andere Betreuung organisieren.
  3. Unter «Kindern» versteht das Gesetz Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Wer seinen kranken Teenager pflegen muss oder möchte, muss dafür Freitage einziehen.

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob diese drei Tage pro Jahr oder pro Krankheitsfall zu verstehen sind. Das Gesetz klärt diese Frage nicht. Jedoch ist aus dem Zweck der Bestimmung klar, dass drei Tage pro Krankheitsfall gemeint sind. Sonst wären Eltern mit mehreren Kindern benachteiligt.

Auch Väter dürfen der Arbeit fern bleiben

Für Diskussionen und Unfrieden sorgt in manchen Betrieben, dass sich meistens die berufstätigen Mütter um ihre kranken Kinder kümmern. Das Gesetz spricht von «Arbeitnehmern». Es lässt also zu, dass sich auch Väter für drei Tage von der Arbeit abmelden und zum Kind schauen.

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