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Darf man das Weihnachtsessen zur Arbeitszeit rechnen?
Aus Kassensturz vom 15.12.2015.
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Darf man das? Darf man das Weihnachtsessen zur Arbeitszeit rechnen?

Am Weihnachtsessen feiern alle ausgelassen. Am nächsten Tag schreibt Karl die Stunden als Arbeitszeit auf. Der Chef sagt, das gehe nicht. Das Essen habe in der Freizeit stattgefunden. Karl widerspricht. Doch darf Karl das Weihnachtsessen als Arbeitszeit aufschreiben? Darf man das?

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet Fragen aus dem Alltag. Hier geht's zu den gesammelten Werken.

Nein. Ein Weihnachtsessen ist ein geselliges Zusammensein und kein Arbeitseinsatz. Mit dem Weihnachtessen möchte der Betrieb seinen Mitarbeitenden für den geleisteten Einsatz danken und bei einem guten Essen das Jahr festlich ausklingen lassen.

Meistens findet ein Weihnachtessen ausserhalb der Arbeitszeit statt und die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Deshalb kann Karl die Stunden nicht als Arbeitszeit aufschreiben.

Nur bei offiziellen Firmenanlässen gibts Lohn

Anders, wenn ein Weihnachtsessen in einem formalen Rahmen stattfindet, zu dem beispielsweise auch Kunden eingeladen sind und bei dem die Mitarbeitenden Aufgaben zu erfüllen haben. In diesem Fall ist die Teilnahme nicht freiwillig und die zusätzlich geleistete Arbeitszeit muss vom Arbeitgeber vergütet werden.

Wenn in einem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes abgemacht ist, schuldet der Arbeitgeber in diesem Fall für geleistete Überstunden einen Lohnzuschlag von 25%. Und: Zu solchen Einsätzen können nicht alle Angestellten herangezogen werden. Überstunden müssen nur geleistet werden, wenn dies für den Einzelnen zumutbar ist.

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Darf man das? Studiogespräch mit Gabriela Baumgartner
Aus Kassensturz vom 15.12.2015.
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