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Rechtsfrage: Geld zurück statt Ersatz: Darf man wählen?
Aus Espresso vom 16.06.2016. Bild: Colourbox
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Kaufrecht Geld zurück statt Ersatz: Darf man wählen?

Ärgerlich, wenn ein Mixer nach nur einem Jahr seinen Geist aufgibt. Den gleichen Mixer gibt es nicht mehr. Ein ähnliches Modell will die Kundin nicht. Sie will ihr Geld zurück. «Espresso» sagt, wann Kunden ein Austauschgerät akzeptieren müssen.

Zwei Monate musste Eveline Falk auf diesen Bescheid warten: Ihr Mixer könne nicht repariert werden, schreibt ihr das Onlinewarenhaus. Weil aber die Garantie noch nicht abgelaufen sei, werde man das Gerät durch ein «ähnliches» ersetzen oder den Betrag gutschreiben.

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Eveline Falk ist mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. Sie will weder einen weissen Mixer noch einen Gutschein. Vom Konsumentenmagazin Espresso auf Radio SRF 1 möchte sie wissen: «Kann ich mein Geld zurückverlangen?»

Die Kundin will keinen weissen Mixer

Nein. Eveline Falk wird entweder das Ersatzgerät oder den Gutschein akzeptieren müssen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlinewarenhauses steht unter dem Punkt «Gewährleistung», dass ein nicht funktionierendes Gerät entweder repariert oder durch ein «gleichwertiges» ersetzt wird.

Gleichwertig bedeutet, dass das Gerät über die gleichen Funktionen verfügen und gleich leistungsfähig sein muss. Der Preis ist nicht massgebend. Künden müssen also ein günstigeres Gerät akzeptieren, wenn es sonst gleichwertig ist. Aus diesem Grunde muss Eveline Falk den weissen Mixer akzeptieren – oder den Gutschein.

Wie hoch die Gutschrift ausfällt, steht im «Kleingedruckten»

Bargeld können Kunden erst dann verlangen, wenn der Händler das defekte Gerät nicht durch ein gleichwertiges austauschen kann. Zudem müssen sich Konsumentinnen und Konsumenten die Zeit anrechnen lassen, in der sie das Gerät genutzt haben.

Auch dieser Punkt ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Onlinewarenhauses geregelt. Dort heisst es, eine Gutschrift erfolge zum «Tagespreis». Will heissen: Vergütet wird nicht der Kaufpreis, sondern der Neupreis abzüglich Abnützung.

Unter dem Strich würde Eveline Falk am besten fahren, wenn sie den ihr angebotenen weissen Mixer annehmen würde. Dann hat sie ein gleichwertiges, neues Gerät in ihrer Küche und erst noch mit wieder zwei Jahren Garantie.

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