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Rechtsfrage: Gibt es nach der Reparatur wieder Garantie?
Aus Espresso vom 29.09.2016. Bild: Colourbox
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Kaufrecht Gibt es nach der Reparatur wieder Garantie?

In vielen Garantiebestimmungen steht, dass die Garantiefrist nach einem Austausch oder einer Reparatur nicht wieder von neuem zu laufen beginnt. «Espresso» sagt, ob solche Bedingungen zulässig sind.

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Sie haben uns viele spannende Fragen geschickt. Vielen Dank! Hier die Antworten von Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. Weiter

Garantie oder «Gewährleistung» wie es im Gesetz heisst, bedeutet:

  • Der Verkäufer muss dafür einstehen, dass ein Gerät während der zweijährigen Garantiefrist einwandfrei funktioniert und
  • er ist während der Garantiefrist verpflichtet, ein defektes Gerät zu ersetzen.

Ersetzt der Verkäufer während der Garantiefrist ein defektes Gerät, gibt es auf das Ersatzgerät wieder eine zweijährige Garantiefrist.

Garantiefrist nicht weniger als zwei Jahre

Die zweijährige Garantiefrist ist zwingend. Ein Anbieter darf sie in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwar ganz ausschliessen, aber nicht verkürzen.

Darüber hinaus darf er in seinen AGB die Garantie regeln, wie er es möchte. Laut Gesetz haben Kunden im Garantiefall Anspruch auf ein neues Gerät oder eine Preisminderung.

In der Praxis kommen diese Regelungen aber immer seltener zum Zug. Fast überall schliessen AGB diese Rechte aus. Meist müssen sich Kunden mit einer Reparatur begnügen und oft wochen- oder monatelang auf ihr repariertes Gerät warten.

In Garantiebestimmungen wimmelt es von kundenunfreundlichen Klauseln

Aber nicht nur das: Solche Garantiebedingungen sind voll von weiteren, kundenunfreundlichen Regelungen. Viele Anbieter verkürzen die Garantiefrist bei einem Austauschgerät oder schliessen sie ganz aus.

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Oder sie sehen vor, dass sich Kunden im Garantiefall direkt an den Hersteller wenden müssen, was mit zusätzlichen Umtrieben verbunden ist. Vor allem, wenn der Hersteller im Ausland ist.

Solche Regelungen in Garantiebestimmungen sind gültig. Aber nur dann, wenn der Verkäufer seinen Kunden vor dem Kauf auf die AGB hingewiesen hat. Ein Hinweis auf der Kaufquittung oder die Garantiebestimmungen im Karton genügen nicht. In diesen Fällen müssen Kunden solche Bedingungen nicht gegen sich gelten lassen.

Auf Kundenservice achten

Weil aber Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber den Verkäufern immer am kürzeren Hebel sitzen, lohnt es sich, vor allem bei grösseren und teuren Anschaffungen, die AGB zu vergleichen und sich auch zu informieren, wie kundenfreundlich sich ein Anbieter bei Garantiefällen verhält. «Espresso» weiss aus Erfahrung: In beiden Punkten gibt es gewaltige Unterschiede.

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