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Im Todesfall macht Swiss eine Ausnahme
Aus Espresso vom 15.09.2017. Bild: Keystone
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Umwelt und Verkehr Im Todesfall macht Swiss eine Ausnahme

Es lohnt sich, bei Flugbuchungen das Kleingedruckte zu lesen, besonders wenn es sich um spezielle, vergünstigte Ticket-Kategorien handelt. Diese sind zum Teil nicht kostenfrei stornierbar – das heisst: Falls Sie die Reise annullieren müssen, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Rund 5000 Franken bezahlt ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» für einen Retourflug in die USA mit Swiss in der Business-Class. Er soll dort einen Vortrag halten. Weil sein Sohn beim Skifahren schwer verunfallt, storniert er die Reise eine Woche vor dem Abflug.

Der Kundendienst der Airline verspricht ihm zuerst eine grosszügige Rückerstattung, nach monatelangem Warten erhält er den Bescheid, er erhalte nichts ausser den Flughafengebühren zurück. Also lediglich etwas mehr als 300 Franken, ein Bruchteil des ursprünglichen Ticketpreises.

Der günstigere Tarif legt die Bedingungen fest

Was ihm zum Verhängnis wurde: Er hat für den Rückflug ein vergünstigtes Business-Class-Ticket gebucht. Dieses wird gemäss Buchungsbedingungen im Kleingedruckten nicht zurückerstattet. Und: Diese Regel gilt gleich für die ganze Flugreise, auch wenn der Hinflug – wie in diesem Fall – rückerstattbar gewesen wäre. Solche Einschränkungen gibt es auch innerhalb der Economy- und der First-Class.

Die Airline sahnt doppelt ab

Nicht wirklich kundenfreundlich. Auch andere Airlines handhaben das so. Aus unternehmerischer Sicht mache das durchaus Sinn, argumentiert Swiss-Sprecherin Sonja Ptassek: «Die Flugtarife wurden in den vergangenen Jahren deutlich günstiger. Diese Senkung ist nur möglich, wenn wir als Fluggesellschaft den Umsatz entsprechend planen können.» Und deshalb würden für gewisse günstige Angebote auch strengere Regeln gelten für Umbuchung und Rückerstattung.

Wer also Tickets aus einer solchen Kategorie gebucht hat und nicht fliegen kann, hat Pech gehabt – auch wenn er krank ist oder verunfallt. Für nicht rückerstattbare Tickets gebe es nur «im Todesfall das Geld zurück oder wenn ein Visum nicht rechtzeitig eingetroffen ist», so Sonja Ptassek. Besonders ärgerlich für die Betroffenen: Die Airline kann die Sitze problemlos nochmals verkaufen – und doppelt verdienen.

Tipp: Reiseversicherung abschliessen

Die Swiss-Sprecherin empfiehlt, dass man am besten eine Reiseversicherung abschliesst, um das Risiko hoher Stornokosten zu vermeiden. Der betroffene «Espresso»-Hörer hat das unterdessen gemacht. Er wünscht sich aber von der Swiss deutlichere Hinweise auf die Fallstricke, die bei vergünstigten Tickets lauern. Bei der Swiss heisst es, man prüfe die Anregung. Im Moment seien aber keine Änderungen geplant.

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