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Kaputter Bancomat: Bankkundin soll für Reparatur bezahlen
Aus Kassensturz vom 21.02.2017.
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Wer haftet? Kaputter Bancomat: Bankkundin soll für Reparatur bezahlen

Eine Kundin zahlt am Automaten einer Raiffeisen-Filiale in Chur Geld ein. Dabei versagt der Bancomat seinen Dienst. Die Kundin habe das Gerät beschädigt, behauptet die Bank. Sie verlangt, dass die Kundin die Reparaturkosten übernimmt - und zieht den Betrag kurzerhand vom Konto ab.

Alexandra Nogler wollte letzten Herbst in der Raiffeisen-Filiale am Bahnhofplatz in Chur mehrere hundert Franken einzahlen. Der erste Versuch scheiterte jedoch, der Bancomat spuckte ihre Kundenkarte wieder aus.

Beim zweiten Versuch schien zunächst alles zu klappen. Nogler konnte die Banknoten in das Einzahlungsfach legen. Doch dann wurde der Vorgang erneut unterbrochen und auf dem Display erschien die Meldung «technische Störung».

«Die Noten hat der Bancomat eingezogen. Er hat mir aber keine Quittung ausgegeben. Ich wusste also nicht, ob das Geld meinem Konto gutgeschrieben wird», erzählt Alexandra Nogler.

Dreiste Behauptung der Bank

Weil der Raiffeisen-Bankschalter geschlossen ist, erkundigt sich Alexandra Nogler per Mail, ob das einbezahlte Geld ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Statt einer Bestätigung meldet sich ein Raiffeisen-Mitarbeiter bei ihr - mit einer dreisten Behauptung: Sie habe den Bancomaten beschädigt. Weil bei der Einzahlung eine Münze zwischen die Noten geraten sei.

«Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, wie da eine Münze zwischen die Noten hätte geraten können», sagt Nogler.

Kundin soll für Reparatur bezahlen

Ihr Erstaunen wird noch grösser als einen Tag später ein Mail der Raiffeisenbank eintrifft. Sie müssen für die Reparatur des Bancomaten bezahlen. Der Mitarbeiter schreibt wörtlich: «Normalerweise haben wir solche Reparaturen dem Kunden weiterverrechnet.» Die Bank werde nach der Reparatur entscheiden, wie hoch der genaue Betrag wäre.

Alexandra Nogler ist über ein solches Geschäftsgebaren empört. Die Bank habe keinerlei Beweis, dass sie den Schaden verursacht habe.

Vorgehen völlig unüblich

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Legende: Angefragte Banken. SRF

Dass dieses Vorgehen in der Branche völlig unüblich ist, zeigt eine Umfrage von «Kassensturz» bei zehn grossen Schweizer Banken. Keine davon bittet ihre Kunden für Bancomat-Reparaturen zur Kasse. Ausser in Fällen, wo ein Automat grobfahrlässig beschädigt wird.

Wochenlang hört Alexandra Nogler nichts von der Raiffeisen-Bank. Erst sehr viel später wird ihr das Geld gut geschrieben. Doch nicht der gesamte Betrag, sondern nur 150 Franken. Das heisst, die Bank hat sich direkt am einbezahlten Geld bedient, ohne Zustimmung der Kundin!

Raiffeisen räumt Fehler ein

Erst als sich «Kassensturz» einschaltet, reagiert Raiffeisen. Vor der Kamera will die Bank sich zum Fall nicht äussern, räumt schriftlich aber Fehler ein: Kunden für kaputte Bancomaten zur Kasse zu bitten, entspreche nicht den Gepflogenheiten: «Es gibt keine rechtlichen Grundlagen für dieses Verhalten.

Stellungnahme Raiffeisen.
Legende: Stellungnahme Raiffeisen. SRF

Grundsätzlich gilt: Kann dem Kunden ein grobes Fehlverhalten nachgewiesen werden, kann das rechtliche Folgen haben. Der Schaden muss aber willentlich gemacht worden sein – das liegt in diesem Fall nicht vor.»

Die Bank hat den Fehlbetrag inzwischen zurück bezahlt. Ein kleiner Trost für Alexandra Nogler. Sie hat ihr Konto bei der Raiffeisenbank nach dem Vorfall aufgelöst. Für sie hat die Bank sämtlichen Kredit verspielt.

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