Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Services Möbelfirma liefert nicht: Das sind Ihre Rechte

Was tun, wenn eine Möbelfirma kassiert, dann aber wochenlang nicht liefert? «Kassensturz» sagt, welche Rechte Sie bei Lieferverzug haben und wie Sie Problemen am besten vorbeugen.

Kann ein Anbieter nicht pünktlich liefern, haben Konsumentinnen und Konsumenten laut Gesetz zwei Möglichkeiten.

  • War ein exakter Liefertermin (z.B. «30. September, tagsüber») abgemacht, so gerät der Verkäufer an diesem Datum automatisch in Verzug, wenn er nicht geliefert hat. Die Folge: Der Kunde muss eine verspätete Lieferung nicht akzeptieren und kann sein Geld zurück verlangen. Zusätzliche Kosten kann er dem Verkäufer als Schadenersatz in Rechnung stellen.
  • War ein ungefährer Liefertermin abgemacht (z.B. «Woche 39» oder «Lieferfrist 2 bis 4 Wochen»), muss der Kunde den Verkäufer mit einer Mahnung in «Verzug» setzen und ihm eine angemessene Nachfrist geben. Je einfacher die bestellte Ware zu bekommen ist, je kürzer darf die Nachfrist sein. Hält der Verkäufer auch diese Frist nicht ein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Diese Bestimmungen sind aber nicht zwingend anwendbar. Anbieter können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigene Regeln aufstellen. In der Praxis tun das fast alle. Vor allem im Autogewerbe und Möbelgeschäft.

Möbelverkäufer diktieren eigene Regeln

Ein Blick in die Geschäftsbedingungen einzelner grosser Händler zeigt: Die Anbieter schränken die gesetzlichen Rechte der Kunden massiv ein. Zu ihren eigenen Gunsten:

  • Lieferverzug wird ausdrücklich vorbehalten, d.h. der Kunde muss einen Lieferverzug akzeptieren.
  • Der Kunde kann bei Lieferverzug nicht oder erst nach einer längeren Frist (teilweise erst nach mehreren Monaten) vom Vertrag zurücktreten.
  • Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teillieferungen zu erbringen.
  • Der Anbieter schliesst jegliche Haftung bei Lieferverzug aus.

Sich trotz klarer Vertragsklauseln nicht alles gefallen lassen

Wird das bestellte Sofa oder das Bett also nicht pünktlich geliefert, so werden die meisten Kundinnen und Kunden ihren Ärger hinunterschlucken müssen. In solchen Fällen gibt es auch keinen Anspruch auf eine Preisreduktion.

Dennoch sollten sich betroffene Konsumentinnen und Konsumenten nicht alles gefallen lassen, sondern dem Verkäufer auf die Pelle rücken und versuchen, ihm einen verbindlichen Liefertermin oder einen Preisnachlass abzuringen. Ein Versuch ist es allemal wert.

Ein Blick in die Vertragsbestimmungen kann Ärger sparen

Aber: Hält ein Verkäufer auch ungefähre Liefertermine mehrfach nicht ein, kann man trotz anderslautender Vertragsbestimmungen vom Vertrag zurück treten und sein Geld zurück verlangen. Rechtlich gesprochen erfüllt ein Verkäufer seinen Vertrag nicht, wenn er trotz mehrfacher Aufforderung nicht liefert. Solche Auseinandersetzungen - vor allem wenn es um die Rückzahlung des Kaufpreises geht - sind natürlich mühsam und zeitraubend.

Konsumentinnen und Konsumenten tun deshalb gut daran, vor einer Bestellung gegen Vorauskasse die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau anzuschauen und zu prüfen, wie seriös der Händler ist (Tipps siehe Linkbox). Nur so können sie sich eine Menge Ärger sparen.

Meistgelesene Artikel