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Referenzzins auf Rekordtief: Genossenschafter profitieren nicht
Aus Espresso vom 01.06.2017. Bild: key
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Variabler Referenzzinssatz Nur wenige Genossenschafter profitieren vom tiefen Referenzzins

Der Referenzzinssatz ist auf historisch tiefe 1,5 Prozent gesenkt worden. Damit haben viele Mieter Anspruch auf eine Senkung des Mietzinses. Die Miete einer Genossenschaftswohnung wird allerdings nur in bestimmten Fällen günstiger.

Wenn der Referenzzinssatz sinkt, können die Mieter beim Vermieter die Senkung des Mietzinses beantragen. Etwas anders ist es, wenn man in einer Genossenschaftswohnung lebt. Wohnbaugenossenschaften vermieten ihre Wohnungen mittels der sogenannten Kostenmiete.

Das heisst, die Miete darf nur so hoch sein, dass sie die Kosten der Genossenschaft deckt. Anders als bei der Marktmiete von privaten Liegenschaftsbesitzern dürfen Genossenschaften mit den Mieteinnahmen keinen Gewinn machen.

Nur effektive Kosten, kein Gewinn

«Bei der sogenannten Kostenmiete, werden die effektiven Kosten für Betrieb und Finanzierung erhoben», sagt Urs Hauser, Direktor des Verbandes Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Wenn die Genossenschaft eine 10-jährige Festhypothek mit einem Zinssatz von drei Prozent abgeschlossen habe, dann werde den Mietern der effektive Zins von drei Prozent verrechnet. «In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob der Referenzzinssatz sinkt oder steigt.»

Es gibt aber auch Genossenschaften, welche mit dem Referenzzinssatz die Mieten kalkulieren würden. «In diesem Fall haben die Mieter in vielen Fällen einen Anspruch auf eine Senkung», sagt Cipriano Alvarez vom Bundesamt für Wohnungswesen.

Darum rät Alvarez auch Mietern von Genossenschaften, bei der Verwaltung nachzufragen, ob sie Anspruch auf eine günstigere Miete hätten.

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