Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Mietrecht Eine Kündigung per Email gültig?

«Espresso»-Hörerin Brigitte Frey vermietet ein Haus. Nun hat ihr der Bewohner gekündigt. Das Schreiben wurde auf den 30. April datiert, tatsächlich kam es aber erst am 1. Mai per E-Mail bei Brigitte Frey an.

Audio
Wohnungskündigung per E-Mail möglich?
aus Espresso vom 08.06.2011.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 12 Sekunden.

Diese Kündigung ist ungültig, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Das Obligationenrecht schreibt vor, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen muss. Das bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail nicht gültig ist. Weiter ist bei einer Kündigung das Datum entscheidend, an welchem das Schreiben eintrifft. Es reicht also nicht, den Brief rechtzeitig abzuschicken, er muss rechtzeitig ankommen.

Meistgelesene Artikel