Zum Inhalt springen

Header

Audio
Rechtsfrage: Terror in Paris: Müssen wir Tickets wegschmeissen?
Aus Espresso vom 26.11.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 18 Sekunden.
Inhalt

Kaufrecht Terror in Paris: Müssen wir die Tickets wegschmeissen?

Nach den Attentaten in Paris will Elisa Sager auf ihre geplante Reise verzichten. Doch das Musical-Theater weigert sich, die Tickets zurück zu nehmen. «Espresso» sagt, in welchen Fällen Konsumenten ihr Geld zurück bekommen, und wie Elisa Sager ihre Tickets vielleicht doch noch los wird.

Es gehört zu den erfolgreichsten Musicals aller Zeiten: «Cats» von Andrew Lloyd Webber. Allein in Londons West End wurde es 21 Jahre lang aufgeführt und noch immer wird es auf verschiedenen Bühnen auf der ganzen Welt gespielt.

Was bedeutet höhere Gewalt?

Box aufklappen Box zuklappen

Höhere Gewalt ist ein ungewöhnliches, unvorhersehbares, äusseres Ereignis, das sich auch mit grösster Sorgfalt nicht hätte vermeiden lassen. Zum Beispiel: Krieg, Terroranschläge, Epidemien, Naturkatastrophen und Landesstreiks.

Alle Rechtsfragen

Box aufklappen Box zuklappen

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Zum Beispiel in Paris. Elisa Sager wollte sich die Aufführung dort zusammen mit ihrer Tochter anschauen. Doch nach den Attentaten ist ihr die Lust vergangen: «Nicht, dass wir Angst vor Anschlägen haben», schreibt Elisa Sager dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1. «Wir haben einfach das Gefühl, Paris gleiche derzeit eher eine Festung als einer romantischen Stadt.»

Mit etwas Glück sind die Tickets doch nicht wertlos

Die Tochter habe die Tickets stornieren wollen, doch das Theater nehme die bereits bezahlten Karten nicht zurück. «Müssen wir die Tickets nun wegwerfen?», möchte Elisa Sager wissen. «Oder gibt es eine andere Lösung?»

Es gibt andere Lösungen. Elisa Sagers Tochter kann versuchen, die Karten selber weiter zu verkaufen. Über eine Ticketbörse, zum Beispiel. Oder sie kann beim Theater die Tickets in Kommission geben: Hier versucht das Theater – in der Regel gegen eine Gebühr – die Tickets zu verkaufen. Der Erfolg dieser beiden Möglichkeiten hängt etwas vom Glück und vom Zufall ab.

Rechtlich gesehen ist das Theater in dieser Situation nämlich nicht verpflichtet, die Karten zurück zu nehmen.

Bei höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz

Eine solche Pflicht besteht nur, wenn das Theater seinen Betrieb nach den Attentaten einstellen müsste, die Leistung also gar nicht erbringen könnte. Juristen verwenden dazu den Begriff der «höheren Gewalt» (zum Begriff siehe Kasten).

Läge ein Fall von höherer Gewalt vor, so müsste das Theater das Geld für die Tickets zwar zurück bezahlen, nicht aber allfällig zusätzlich entstandene Kosten, zum Beispiel für die Reise oder fürs Hotel. Muss also ein Hotel nach einer Überschwemmung schliessen oder kann das Theater nicht spielen, müssen lediglich die bereits bezahlten Leistungen zurückerstattet werden. Ein zusätzlicher Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Das Pariser Musicaltheater führt aber seinen Betrieb weiter. Auf der Homepage ist zu lesen, dass nach den Anschlägen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Dass Elisa Sager in dieser Atmosphäre keine Lust auf Theater hat, ist nachvollziehbar. Einen Anspruch auf die Rückerstattung der Ticketkosten kann sie daraus aber nicht ableiten.

Meistgelesene Artikel