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Muss ich die Hypnosesitzung zahlen, obschon ich abgesagt habe?
Aus Espresso vom 18.02.2016. Bild: Colourbox
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Sonstiges Recht Muss ich die Hypnosesitzung zahlen, obschon ich abgesagt habe?

Obwohl die Patientin den Termin mehr als einen Tag vorher abgesagt hat, will ihr die Therapeutin eine Rechnung schicken. Sie droht sogar mit einer Betreibung. «Espresso» sagt, wie früh Therapie- und Arzttermine abgesagt werden müssen.

Tatjana Terzic hat ihre Hypnose-Sitzung 27 Stunden vorher abgesagt. Trotzdem besteht die Therapeutin auf dem Honorar. Bei ihr müssten Termine mindestens 48 Stunden früher abgesagt werden, behauptet sie. «Ich habe Angst vor einer Betreibung», schreibt Terzic dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Aber: «Ich mag nicht für etwas bezahlen, wenn ich keine Leistung bezogen und rechtzeitig abgesagt habe. Wie ist die Rechtslage?»

Wer einen Termin bei einer Therapeutin rechtzeitig absagt oder verschiebt, muss für die Sitzung nicht bezahlen. Das Gleiche gilt bei Arzt- oder Coiffeur-Terminen.

Aber was heisst rechtzeitig? Im Gesetz ist nirgendwo geregelt, wie lange im Voraus man eine Sitzung oder einen Termin absagen muss. In der Praxis hat sich vor allem in Arztpraxen die Regel eingebürgert, dass ein Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden muss.

Der Therapeut muss beweisen, dass er den Patienten informiert hat

Bei solchen Regelungen handelt es sich um freie Vereinbarungen zwischen Therapeut und Patient. Die Frist von 24 Stunden ist weit verbreitet, es ist aber möglich, längere oder kürzere Fristen zu vereinbaren. Damit jedoch eine solche Regelung rechtlich verbindlich wird, muss der Patient vor dem Beginn der Behandlung darauf hingewiesen werden. Im Streitfall müsste der Arzt oder die Therapeutin beweisen, dass der Patient diese Frist gekannt hat und einverstanden war. Aus diesem Grunde drucken viele Gesundheitsinstitute diese Annullierungsfrist auf die Konsultationskärtchen.

Werden aber Termine mündlich oder wie bei «Espresso»-Hörerin Tatjana Terzic per Internet gebucht, so müsste auch dort ein klarer Hinweis erfolgen. Mündliche Hinweise auf Allgemeine Geschäftsbedingungen auf der Homepage genügen dabei laut Gerichtspraxis nicht. Die Beweislast trägt auch hier der Arzt oder die Therapeutin.

Ist ein Patient auf diese Frist hingewiesen worden, so wäre er in einem Streitfall beweispflichtig, dass er den Termin rechtzeitig abgesagt hat. Aus diesem Grunde lohnt es sich, bei telefonischen Absagen Datum und Zeit zu notieren und die Verschiebung per Mail zu bestätigen.

Eine sinnlose Betreibung ist zum Fenster hinaus geworfenes Geld

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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«Espresso»-Hörerin Tatjana Terzic ist der Fall klar: Auf der Homepage der Therapeutin steht zwar ein Hinweis, wonach Termine verrechnet werden, die nicht frühestens 48 Stunden vorher abgesagt werden. Tatjana Terzic hat aber über ihr Smartphone gebucht. Und auf dieser Version fehlt der Hinweis. Deshalb muss Tatjana Terzic nichts bezahlen.

Dass Tatjana Terzic Angst vor einer Betreibung hat, ist verständlich. Ein Eintrag im Betreibungsregister ist auch bei kleinen Beträgen ärgerlich, vor allem, wenn man auf Wohnungssuche ist. Sollte es soweit kommen, kann Tatjana Terzic Rechtsvorschlag erheben und damit das Verfahren stoppen. Danach müsste die Therapeutin ein ordentliches Gerichtsverfahren einleiten und dort ihre Forderung beweisen können. Ob sie das tut, ist mehr als fraglich. Allein die Gebühr für die Einleitung einer Betreibung kostet mindestens 20 Franken.

Besser wäre natürlich, die Hypnose-Therapeutin würde ihre Energie ihren Patienten zukommen lassen. Für Tatjana Terzic spielt das aber keine Rolle mehr. Sie wird sich eine andere Therapeutin suchen.

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