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Winterferien Alkoholisiert auf die Piste: Bezahlt die Versicherung?

Die Winter-Rechtsfrage des Tages: Nach dem Après-Ski fährt manch einer mit Promille im Blut Richtung Tal. Was, wenn etwas passiert? Muss ein alkoholisierter Pistenrowdy die Kosten eines Unfalls selber bezahlen?

Schnee, Sonnenschein und Partytime auf der Piste. Der Après-Ski lockt und verleitet so manchen, zu tief ins Glas zu schauen. Viele schnallen sich danach dennoch die Bretter an die Füsse und fahren mit Promille im Blut talwärts. Was aber, wenn etwas passiert? Muss ein alkoholisierter Pistenrowdy die Kosten eines Unfalls selber bezahlen?

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

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Wer alkoholisiert einen Unfall auf der Piste verursacht, kann für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. In der Praxis wird die Haftpflichtversicherung zunächst für den Schaden aufkommen und später Rückgriff auf den Verursacher nehmen.Darüber hinaus muss dieser mit Leistungskürzungen der Unfallversicherung rechnen. Gekürzt werden immer Taggelder oder Renten.

Leistungskürzungen können übrigens nicht nur den Unfallverursacher selber treffen, sondern auch seine Angehörigen. Stirbt nämlich der Unfallverursacher, kann es passieren, dass zum Bespiel seiner Ehefrau und seinen Kindern die Hinterlassenenrenten gekürzt werden.

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