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Winterferien Anreise verzögert: Muss ich das Hotel zahlen?

Die Rechtsfrage des Tages: Am ersten Tag der Skiferien schneit es wie wild. Die Strassen zum Skigebiet sind gesperrt, eine Anreise unmöglich. Muss der Hotelgast dennoch für die gesamte Aufenthaltsdauer bezahlen?

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Kein guter Start in die Ferien: Es schneit und schneit, und am Anreisetag ist auf den Strassen zum Skiort kein Durchkommen. Der Hotelgast kann erst einige Tage später einchecken. Muss er dennoch die gesamte Woche bezahlen? Oder bekommt er vom Hotel Geld zurück?

Nein, das Hotel schuldet dem Gast kein Geld. Das gebuchte Zimmer ist bezugsbereit. Durch die Verspätung kommt der Kunde in den sogenannten Annahmeverzug. Konsequenz: Er bleibt seinen Teil der Leistung schuldig, nämlich die Bezahlung.

Auf die Gründe für die Verspätung kommt es nicht an. Allerdings ist das Hotel im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht verpflichtet, das Zimmer vorübergehend auszuschreiben. Kann das Zimmer bis zur Anreise des ursprünglichen Gastes vergeben werden, muss dieser nichts bezahlen.

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